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Glossar zu geschlossenen Fonds: Allgemein/ Schiffsbeteiligungen
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Ablieferung
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Unter Ablieferung ist die vertragsgemäße Erfüllungshandlung zu verstehen, durch die der Verkäufer einer Sache dem Käufer die tatsächliche Möglichkeit verschafft, den Kaufgegenstand an sich zu nehmen. Ablieferung ermöglicht dem Käufer überdies die Prüfung, ob die Kaufsache der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht. Beim Handelskauf bestimmt sie den Zeitpunkt der unverzüglichen Untersuchungs- sowie Rügepflicht.
Der Frachtverkehr bildet in sofern eine Ausnahme, als dass dieser erst die tatsächliche Auslieferung des Frachtgutes an den bestimmungsgemäßen Empfänger darstellt, nicht schon die Benachrichtigung über das Eintreffen am Ablieferungsort.
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Index Fonds Glossar
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