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Glossar zu geschlossenen Fonds: Schiffsbeteiligungen
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Befrachtungs- und Adresskommission
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Die Befrachtungs- und Adresskommission bezeichnet die Vergütung für die Vermittlung eines Charters in Höhe der Charterrate, ein im Vorfeld festgelegter Prozentsatz. Befrachtungskommissionen erhalten in erster Linie Makler, durch die der so genannte Chartervertrag vermittelt wurde, außerdem auch der Bereederer, der sich dadurch seine Tätigkeit als Befrachter vergüten lässt. Eine Adresskommission wird von einer Reederei an Charterer oder deren Makler gezahlt.
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