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Glossar zu geschlossenen Fonds: Allgemein
Gesellschafterversammlung (einer KG)
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Die Gesellschafterversammlung ist das Beschlussorgan aller Gesellschafter. Sie gibt den Anlegern Gelegenheit, ihr Mitsprache- und Stimmrecht auszuüben. Alle Anleger sind berechtigt - aber nicht verpflichtet - auf der Gesellschafterversammlung persönlich zu erscheinen. Wer der Versammlung fernbleibt, hat dennoch die Möglichkeit, sein Stimmrecht auszuüben, indem er per Vollmacht einen Dritten beauftragt, ihn zu vertreten.
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