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Glossar zu geschlossenen Fonds: Schiffsbeteiligungen
Option
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Wird dieser Begriff in Verbindung mit einem Chartervertrag gebraucht, ist damit in der Regel das Recht des Charterers gemeint, nach Ablauf der Festcharter das Schiff zu einer vorher festgelegten Charterrate und über einen festgelegten Zeitraum weiter zu nutzen. Die Option kann, muss aber nicht vom Charterer ausgeübt werden. Der Charterer wird die Option nur ausüben, wenn die Marktrate höher liegt als die Optionsrate, da er dann das Schiff zu für ihn vorteilhaften finanziellen Konditionen weiter nutzen kann. Liegt die Marktrate unter der Optionsrate, kann er andere Schiffe billiger einchartern bzw. er verlängert die bestehende Charter zur niedrigeren Marktrate. Insofern stärkt die Vereinbarung einer Optionsrate die Position des Charterers.
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