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Glossar zu geschlossenen Fonds: Allgemein/ Schiffsbeteiligungen
Weiche Kosten versus direkte Kosten
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Bestellt eine Reederei ein Schiff, fallen im Wesentlichen folgende Kosten an: für die Herstellung des Schiffes (Baupreis), für die Finanzierung der Anzahlungen (Bauzeitzinsen), für die Bauaufsicht und die Erstausrüstung. Diese Kosten werden als direkte Kosten bezeichnet. Bestellt hingegen ein Investitionshaus ein Schiff (bei Schiffsfonds), um es anschließend in eine Fondsgesellschaft einzubringen, fallen zusätzliche Kosten an, z. B. für die Projektierung und Emission, für die Kapitalbeschaffung, für Steuer- und Rechtsberatung, für Gutachten, für Prospektprüfung und Mittelverwendungskontrolle, für die Treuhänder, für die vorbereitende Bereederung etc. Diese Kosten werden als "weiche" Kosten bezeichnet.
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