Assetklasse: Klimaschutz Umweltfonds
20 Fragen & Antworten zum KlimaschutzINVEST
Der Fonds investiert in klimaschutzfördernde Maßnahmen und Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern gemäß den Vorgaben des Kyoto-Protokolls. Die eingesparten Treibhausgase werden dem Fonds in Form von UN-akkreditierten Emissionsrechten gutgeschrieben. Diese werden dann an den europäischen Handelsplätzen verkauft.
1. Was ist der KlimaschutzINVEST?
Ein Investment in den Klimaschutz mit geplanten sechs Jahren Laufzeit und 15,2 % Renditeerwartung p.a. (IRR) nahezu steuerfrei.
Kaum ein Thema ist derzeit so aktuell und wichtig wie der Klimaschutz und die damit verbundenen Maßnahmen zur wirksamen Reduktion des Treibhauseffektes. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Abkommens am 16. Februar 2005 wurde für die Industriestaaten eine weltweit völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung geschaffen, ihre Treibhausemissionen im Zeitraum 2008 – 2012 um 5,2% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren.
Das Kyoto-Abkommen verpflichtet große CO2-Emittenten – Staaten und einzelne Industrien - für jede Tonne CO2 ein Emissionsrecht oder ein Klimaschutzcredit (ein generiertes Zertifikat aus aktiver Umweltschutzmaßnahme und damit CO2-Einsparung) nachzuhalten.
Für jedes fehlende Zertifikat bzw. für jede Tonne zuviel emittiertes CO2 müssen die betroffenen Länder und Unternehmen neben hohen Strafzahlungen (! 100 / t CO2) zusätzlich das fehlende Zertifikat nachliefern.
Durch die gesetzliche Verknappung der Emissionsrechte ab 2008 bei gleichzeitig anhaltend steigendem Bedarf entsteht so eine voraussichtlich deutliche Angebotsverknappung.
Genau an dieser Stelle setzt der KlimaschutzINVEST an:
Der Fonds beteiligt sich an der Zielgesellschaft Climate Change Investment I S.A. i.Gr., Luxemburg (CCI). Als Investment Advisor der CCI wird die 3C Consulting GmbH fungieren, ein weltweit führender Spezialist für aktive Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Reduktion.
Ziel der CCI ist die Investition in Klimaschutzprojekte zur Generierung von Klimaschutzcredits. Diese sollen anschließend an CO2 verursachende Emittenten verkaufen werden.
2. Welche Vorteile bietet der KlimaschutzINVEST dem Anleger?
Der Fonds im Überblick:
- Investition in einen nachhaltig wachsenden Markt auf der Nachfrageseite und gesetzlicher Verknappung auf der Angebotsseite!
- 3 C als einer der weltweit führenden Anbieter managed das Portfolio
- Weltweit verbindliches Regelwerk durch das Kyoto-Abkommen
- Beteiligung mit anderen Institutionellen Investoren an der Zielgesellschaft CCI
- Beitrag zur CO2-Reduktion und damit Minderung des Treibhauseffektes
- Hohe Renditeerwartung von 15,2 % p.a. (IRR) – nahezu steuerfrei
- Keine Korrelation zu anderen Anlagen, daher ideal zur Beimischung
- Kurze Laufzeit von geplant ca. 6 Jahren
- Mindestbeteiligung EUR 15.000
- Zeichnung bis zum 31. März 2007
3. Was sind CDM-Projekte?
CDM-Projekt steht für Clean-Development-Mechanism-Projekt (Klimaschutzprojekte) und ist ein durch das Kyoto-Protokoll geschaffener Mechanismus zur Reduktion von Treibhausgasen in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Die Durchführung von Klimaschutzrojekten bietet Investoren finanzielle Anreize zur Investition in klimaschützende Maßnahmen. Für diese erhalten Investoren sogenannte Klimaschutzcredits bzw. Emissionsrechte, welche auf dem europäischen Emissionsmarkt gehandelt werden können.
Der KlimaschutzINVEST erschließt mittelbar die Investition in Klimaschutzprojekte für den deutschen Privatkunden. Denn Klimaschutzprojekte sind überlicherweise ein rein institutionelles Geschäft mit sehr hohem Kapitaleinsatz.
4. In welche Klimaschutzprojekte wird investiert und in wie viele?
Die Zielgesellschaft, in die der Fonds investiert, arbeitet mit einem kontinuierlichen Deal-Flow an Klimaschutzprojekten. Diese sind anfangs nicht bekannt und, ähnlich einem Private Equity Investment, zu Beginn ein Blind Pool. Bei Gründung der CCI stehen allerdings bereits erste genehmigte Projekte im Gegenwert von € 30 Mio. zur Verfügung.
Die Auswahl des Zielportfolio-Managers ist von entscheidender Bedeutung. Dafür steht mit 3C ein weltweit führende Spezialist zur Verfügung.
Insgesamt wird weltweit in 15 – 25 Klimaschutzprojekte investiert. Die Aufteilung erfolgt dabei zu voraussichtlich 25% in erneuerbare Energien, 25% Biomasse und 50% Deponieprojekte. Hier greift 3C insbesondere auf sein etabliertes Netzwerk, u.a. die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), zurück.
5. Wer ist 3C?
3C steht für 3C Consulting GmbH und ist ein weltweit führender, deutscher Spezialist für die Umsetzung von Kyoto-Maßnahmen und der Investment Advisor der Climate Change Investment I S.A. (CCI). 3C hat seinen Hauptsitz in Bad Vilbel (Frankfurt) und ist außerdem in Berlin, Santiago de Chile, Moskau und Peking vertreten.
Die 3C verfügt über einen exzellenten Track Record: Zu ihren Kunden zählen u.a. Credit Suisse, Deutsche Bank, Münchner Rück und der Deutschen Telekom sowie verschiedene Fluggesellschaften und Stadtwerke.
Insgesamt hat 3C bereits mehr 200 Projekte in diesem Bereich erfolgreich abgeschlossen.
6. Wie arbeitet 3C?
3C ist als Investment Advisor des Zielportfolios der CCI verantwortlich für die Auswahl und das detaillierte Screening der Investmentprojekte. Diese werden anschließend dem Investment Komitee der CCI vorgestellt, welches unter Betrachtung der einzelnen Chancen-Risikoprofile die finalen Zielprojekte zur Vorlage an den Verwaltungsrat der CCI definiert.
3C ist im Anschluss für die offizielle Antragsstellung und Genehmigung als Klimaschutzprojekt bei den nationalen und internationalen Behörden zuständig. Hier greift insbesondere die langjährige Erfahrung und das Netzwerk der Hauptverantwortlichen von 3C. Denn innerhalb dieses komplexen, länderübergreifenden Prozesses sind unterschiedlichste Schritte notwendig, um das Projekt zur erfolgreichen Genehmigung und zur anschließenden Zuteilung von Klimaschutzcredits zu führen.
Der Due Diligence Prozess von 3C gewährt Investoren Planungssicherheit. Der Prozess erfolgt in 5 Schritten und wird neben der 3C auch von den internationalen tätigen Ingenieurbüros Lahmeyer und WSP und den Anwälten Clifford Chance begleitet.
Ein Teil der zukünftig generierten Klimaschutzcredits wird von 3C bzw. der CCI umgehend bei Projektbeginn durch Gegengeschäfte abgesichert.
7. Die CCI soll den Status einer SICAR bekommen. Was ist eine SICAR?
Die SICAR ist eine Sonderrechtsform in Luxemburg zur Förderung von Investitionen in Risikokapital. Erträge aus der SICAR sind in Luxemburg nahezu steuerfrei.
Die SICAR / CCI wird (durch Erfüllung bestimmter Auflagen) den Status eines Investmentfonds haben. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die steuerliche Behandlung des Investments für den Anleger in Deutschland aus.
Sollte ein Investor direkt in die CCI investieren wollen, ist das grundsätzlich möglich.
Allerdings beträgt die Mindestinvestitionsgröße hier 3 Millionen Euro, und die steuerliche Situation ist für den deutschen Anleger nicht abschließend geklärt. Auch muss nachgewiesen werden, dass es sich bei dem Anleger um einen „professionellen Investor“ nach Maßgabe und Auffassung der Luxemburger Finanzaufsicht CSSF handelt.
Der KlimaschutzINVEST ermöglicht dem Anleger, über eine Losgrößen-Transformation an diesem normalerweise institutionellen Geschäft zu partizipieren. Der Fonds erwirbt offiziell Aktien der CCI.
8. Wie verdient die Zielgesellschaft mit diesen 8. Q Projekten Geld?
Mit den Klimaschutzprojekten hat Kyoto für Investoren eine Symbiose aus aktivem Klimaschutz und finanziellem Anreiz geschaffen:
Die Durchführung von Klimaschutzprojekten in Schwellen- und Entwicklungsländern hat dort aufgrund des geringen technischen Standards deutlich niedrigere Grenzkosten zur Vermeidung von CO2 als in Europa. Ziel der UN bei Klimaschutzprojekten ist neben der Reduzierung der Treibhausgase auch ein Know How– und Technologie-Transfer in Schwellen- und Entwicklungsländer, von dem diese profitieren. Gleichzeitig ergeben sich hier für den Anleger die renditeträchtigsten Erträge, da sie bei gegebenem Einsatz den höchsten Ertrag erzielen können.
Klimaschutzprojekte sind eine aktive Maßnahme zum Klimaschutz. Dafür wird Investoren als Gegenleistung von den Behörden eine bestimmte Anzahl von Klimaschutzcredits zugeteilt – das verbriefte Recht, die eingesparten Emissionen an anderer Stelle zu emittieren. Die Klimaschutzcredits sind als Substitut zu Emissionsrechten einsetzbar.
Der Investor erhält so ein Wirtschaftsgut, welches vergleichbar einem Wertpapier auf dem freien Markt gehandelt werden kann.
Durch die im Kyoto-Protokoll definierten Emissionsreduktion unterliegt der Emissionsmarkt einer strukturellen Angebotsverknappung: das bedeutet, dass Inhaber von Emissionsrechten mit einer strukturell bedingten Preissteigerung dieser Papiere rechnen können. Davon profitiert auch der Wert der Klimaschutzcredits.
Denkbares Beispiel: Versiegelung einer Mülldeponie in indischer Millionen-Metropole
Die CCI investiert in ein CDM-Projekt zur Versiegelung einer Mülldeponie in Indien. Durch das Projekt wird eine große Menge an Methan – ein 21x stärker als CO2 wirkendes Treibhausgas – gebunden.
Die CCI erhält für dieses klimaschützende Projekt von den entsprechenden UN-Behörden eine bestimmte Anzahl an Klimaschutzcredits für die Treibhausgase, welche jetzt nicht länger aus der Mülldeponie in die Atmosphäre entweichen.
Die CCI hat mit dem Klimaschutzprojekt aktiv zur Reduzierung des globalen CO2- Ausstoßes beigetragen und die lokalen Lebensbedingungen vor Ort maßgeblich verbessert.
Die zugeteilten Klimaschutzcredits werden von der CCI an große CO2-Emittenten verkauft, welche ihren CO2-Ausstoß durch den Kauf zusätzlicher Emissionsrechte legitimieren müssen.
Durch die kontinuierliche Verknappung der Emissionsrechte gemäß des Kyoto-Protokolls entsteht ein Verkäufermarkt.
Auf diese Weise erwirtschaftet der KlimaschutzINVEST Erträge mittelbar aus weltweit klimaschützenden Maßnahmen.
9. In welche Struktur investiert der Anleger?
Der KlimaschutzINVEST hat eine Zielrendite von 15,2% p.a. (IRR) nach Steuern bei einer geplanten Laufzeit von ca. 6 Jahren.
Die weit gehende Steuerfreiheit ist auf die besondere Struktur des Investments zurückführen:
Der Anleger erwirbt eine Beteiligung an der KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG. Diese ist steuerlich transparent und vermögensverwaltend.
Die KlimaschutzINVEST GmbH & Co. KG erwirbt anschließend Anteile an der Luxemburger SICAR mit dem Namen „Climate Change Invest I S. A.“, welche aus deutscher Sicht den Status eines steuertransparenten Investmentfonds hat.
Einkünfte der CCI werden aufgrund des Investmentsteuergesetzes (InvStG) so behandelt, als würden sie direkt beim Anleger selbst erzielt werden: Zinsen bei der CCI sind Zinsen beim Anleger; Dividenden bei der CCI sind Dividenden beim Anleger; Kursgewinne bei der CCI sind Kursgewinne beim Anleger.
10. Warum sind die Erträge des KlimaschutzINVEST voraussichtlich weitestgehend steuerfrei?
Aufgrund dessen, dass die GmbH & Co. KG vermögensverwaltend ist und die Zielgesellschaft den Status eines ausländischen Investmentfonds hat, greift für die Einkünfte des deutschen Anlegers an dieser Stelle das Investmentsteuergesetz (InvStG § 1 Abs 1 Nr. 2).
Erträge aus (ausländischen) Investmentanteilen werden zu den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommenssteuergesetz (EStG) gezählt.
Einkünfte beim Anleger werden gemäß ihrer Entstehung im Investmentfonds nach Kapitalvermögen (Zinsen und Dividenden und Handelsgewinne) aufgeschlüsselt.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind für den deutschen Anleger nach § 20 EStG zu versteuern. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen handelt es sich um eine Überschusseinkunftsart. Kapitaleinkünfte dürfen gem. EStG mit Werbungskosten dieser Einkunftsart verrechnet werden.
Die CCI wird voraussichtlich höhere Webungskosten als Zins- und Dividendenerträge erzeugen, so dass hier keine Steuerpflicht auftreten wird.
Erträge der Zielgesellschaft werden im Wesentlichen aus der Veräußerung von Wertpapieren und aus Termingeschäften erwirtschaftet. Diese Handelsaktivitäten sind gem. InvStG grundsätzlich steuerfrei, unabhängig davon, ob sie thesauriert oder ausgeschüttet werden.
11. Sind die Einkünfte von der im Gespräch befindlichen Abgeltungssteuer betroffen?
Aktuell wird eine Änderung des § 23 diskutiert, welche Sonstige Erträge (Spekulationsgewinne) unabhängig von ihrer Haltedauer mit 20% – 25% pauschal besteuert (Abgeltungssteuer).
Aufgrund des InvStG ist der KlimaschutzINVEST von dieser Diskussion nicht betroffen. Weiterhin ist im aktuellen Entwurf eine Übergangsfrist für bestehende Beteiligungen vorgesehen, so dass selbst, wenn InvStG nicht greifen sollte, voraussichtlich hier Bestandsschutz besteht.
12. Warum wird von „weitestgehend“ steuerfreien Einkünften gesprochen?
Der KlimaschutzINVEST hält anfänglich eine Liquiditätsreserve von 1,2%. Nicht unterjährig benötigte Liquidität wird am Geldmarkt verzinslich angelegt.
Die daraus entstehenden Zinsen sind für den Anleger steuerpflichtig, jedoch in den meisten Fällen (in Abhängigkeit von der Zeichnungssumme) unter einem EURO p.a..
13. Mit welchen Ausschüttungen ist hier zu rechnen?
Aufgrund der notwendigen Anlaufzeit der CDM-Projekte ist die Auszahlung des Fonds erst nach Ablauf der ersten drei Jahre geplant.
14. Wenn die laufenden Ausschüttungen vorausichtich weitestgehend steuerfrei sind, wie sieht es mit der letzten Auszahlung bei Auflösung der Gesellschaft aus – muss hier nicht der Löwenanteil doch versteuert werden?
Die laufenden Ausschüttungen sind steuerfrei. Dies gilt ebenfalls für die letzte Ausschüttung vor Verkauf/Liquidation der Gesellschaft:
Die Auszahlung an den Anleger erfolgt hier in zwei separaten Schritten.
1) Ausschüttung/Liquidation aller Gewinne an die Anleger, erwartete 80%. Diese sind wie beschrieben steuerfrei.
2) Verkauf/Liquidation der Gesellschaft zu 92%.
Am Ende der Laufzeit werden alle Anteile an der CCI vom KlimaschutzINVEST verkauft. Geplant ist ein Verkauf/Liquidation zum Einstandspreis. Hierbei handelt es sich um eine Eigenkapital-Rückführung, die grundsätzlich steuerfrei ist.
15. Was passiert, wenn es kein Nachfolgeabkommen nach dem Kyoto-Protokoll gibt?
Für den KlimaschutzINVEST wäre ein Ausbleiben eines Nachfolgeabkommens nicht von Bedeutung, da der Fonds nur für die Laufzeit des Kyotoprotokolls ausgelegt ist, von 2008 bis 2012.
16. Was passiert, wenn die ausgewählten Klimaschutz-Projekte nicht wie geplant verlaufen oder sogar Konkurs gehen?
Vom Risiko eines Projektausfalls ist der KlimaschutzINVEST nur zum Teil betroffen. Der Fonds geht weit gehend kein direktes Projektrisiko ein; dies tragen die Projektierer selbst. Der Fonds zahlt für die vereinbarten Klimaschutzcredits auch erst bei Lieferung. Sollte ein Projekt jedoch weniger CO2 emittieren als für die Zertifizierung geplant, müsste sich CCI am Markt mit den fehlenden Rechten zu einem höheren Preis als kalkuliert eindecken.
17. Was passiert, wenn der CO2-Preis fällt?
Tatsächlich könnte der KlimaschutzINVEST von einem steigenden CO2-Preis teilweise profitieren und unter einem fallenden CO2-Preis teilweise leiden; die genauen Auswirkungen hängen auch vom Zeitpunkt der Preisbewegung ab. Allerdings handelt es sich bei dem Fonds nicht um ein auf steigende CO2-Preise ausgelegtes Produkt. Sondern der Fonds nutzt die Differenz beim Einkauf der Klimaschutzcredits in Entwicklungs- und Schwellenländern und dem Verkauf am europäischen Emissionsmarkt. Es handelt sich um eine klassische Grenzkosten- Arbitrage.
Die Renditeerwartungen basieren auf den aktuellen CO2-Preisen und beinhalten außer der üblichen jährlichen Verzinsung keinerlei in die Zukunft gerichtete Erwartungen an den CO2- Markt!
18. Was genau passierte im Mai 2006 als der CO2-Preis so drastisch fiel? Kann so etwas noch mal vorkommen?
Aktuell befinden wir uns in der so genannten „Erprobungsphase I von 2005 - 2007“ des Kyoto Protokolls.
Zu Beginn dieses Zeitraums wurden erstmalig die teilnehmenden Staaten nach ihren Emissionsvolumina befragt. Auf Basis der dort angegebenen Mengen wurden in dieser Höhe Emissionsrechte für die Erprobungsphase zugeteilt.
Die Länder und Sektorindustrien hatten hier natürlicherweise großzügige Schätzungen abgegeben, welche ihnen einen möglichen Puffer während der Erprobung erlauben.
Nachdem die offiziellen Emissionszahlen dann bei Veröffentlichung Mitte 2006 teilweise weit unter den angegebenen Volumina lagen, hat sich der Preis für CO2 kurzfristig halbiert.
Der Einbruch ist folglich auf ein „hausgemachtes“ Phänomen zurückzuführen. Da mit den jetzt veröffentlichten Zahlen tatsächliche Referenzwerte für zukünftige Jahre der Erprobungsphase zur Verfügung stehen, ist eine vergleichbare Wiederholung unwahrscheinlich.
Für den KlimaschutzINVEST als mittelbarer Inhaber und Verkäufer von Klimaschutzcredits ist dieses Ereignis sogar als sehr positiv zu bewerten, da infolge des Überangebots mit einer noch strikteren Limitierung der Emissionsrechte – Angebotsverknappung – durch die Behörden für die Kyotophase (2008-2012) zu rechnen ist.
19. Wie sinnvoll ist das Kyoto Protokoll, solange die USA – als weltweit größte Emittentin von Treibhausgasen – nicht beigetreten sind?
Die USA waren die maßgeblich treibende Kraft bei der Entstehung des Kyoto Protokolls. Auch wenn sie aktuell das Protokoll nicht ratifiziert haben, gibt es große Bestrebungen innerhalb der USA, die Emission von Treibhausgasen zu verringern.
Dies sieht man aktuell insbesondere daran, dass sich der Bundesstaat Kalifornien – unter Vorsitz eines Republikaners – am 30. August 2006 verpflichtet hat, seinen CO2-Ausstoß zum 25% bis zum Jahr 2020 zu reduzieren. Auch haben sich 8 Staaten an der Ostküste freiwillig dem Kyotoprotokoll unterworfen und verhandeln z.Z. mit der EU über die Teilnahme am Europäischen Handelssystem. Weiterhin haben sich fast 300 Großstädte in den USA freiwillig zu Einhaltung der Kyotoziele verpflichtet.
20. Und was ist mit so einem Land wie China?
Als Schwellenland ist China selbst Profiteur und Empfänger von Investitionen in Klimaschutzprojekte. Grundsätzlich hat die chinesische Führung auf Grund der gravierenden Umweltprobleme im Land – allen voran die Verschmutzung von Luft und Trinkwasser – ein eigenes Interesse an möglichen Handlungsansätzen.
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