Anleger eines in den USA investierenden Auslandsimmobilienfonds beteiligen sich in der Regel als Limited Partner an einer Limited Partnership. Die Stellung der Limited Partner ist der eines Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht vergleichbar. Ein wesentlicher Unterschied besteht in den stark eingeschränkten Mitsprache- und Kontrollrechten der Limited Partner.