HEH Helsinki Flugzeugfonds 17

Investition in zwei treibstoffeffiziente Turboprop-Flugzeuge des Typs ATR 72-500 für 72 Passagiere

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Flugzeugfonds 17 - HEH Helsinki
Geschlossen
Produktklasse Alternativer Investmentfonds
Emissionshaus HEH
Emissionstyp Flugzeugfonds, AIF
Kategorie Regionalflugzeuge
Laufzeit rd. 17 Jahre
Mindestbeteiligung 20.000 EUR
Eigenkapitalanteil 55,7%
Substanzquote 88,6%
Besteuerung Vermietung & Verpachtung
Auszahlungen1) ab 6,5% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 222%
Agio 5% Hinweis

HEH Helsinki Flugzeugfonds 17

Mit ihrem ersten Publikums-AIF setzt das Hamburger Emissionshaus HEH seine sehr erfolgreiche Regionalflugzeug-Reihe fort. Anlageobjekte sind zwei neuwertige Turboprop-Maschinen des Typs ATR 72-500, die an die skandinavische „Staatsairline“ Finnair vermietet sind und den Flugbetrieb aufgenommen haben. Empfehlenswert macht das aktuelle Angebot u.a. die komplette Entschuldung der Maschinen während des Erstleasings, die Bonität der Airline und die einzigartige Leistungsbilanz von HEH. Alle bisherigen Flugzeugfonds übertreffen durch vorgezogene Auszahlungen und eine höhere Liquidität die geplanten Ergebnisse. Die Nachfrage ist entsprechend groß.

Details: HEH Helsinki Flugzeugfonds 17

  • Investition in zwei treibstoffeffiziente Turboprop-Flugzeuge des Typs ATR 72-500 für 72 Passagiere, welche im ersten Quartal 2015 von der Fondsgesellschaft übernommen wurden
  • Volltilgung des Fremdkapitals innerhalb von 8 Jahren geplant
  • Leasingnehmer Finnair - 56% Staatsanteil
  • Anfängliche Auszahlungen in Höhe von 6,5% p.a. kalkuliert
Emittentin
HEH Aviation „Helsinki“ GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Art
Geschlossener Publikums-AIF

KVG
Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Verwahrstelle
CORDES TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fondsvolumen
30.707.000 EUR

Zeichnungskapital
16.640.000 EUR

Agio
832.000 EUR

Fremdkapital
13.235.000 EUR

Einkunftsart
§ 21 EStG Vermietung & Verpachtung

Wesentliche Chancen und Risiken

Die Anleger nehmen an dem Ergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Die Beteiligung an dem AIF stellt eine unternehmerische Investition dar, die mit Risiken verbunden ist. Negative Entwicklungen in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht können nicht ausgeschlossen werden, so dass keine Gewähr für den Eintritt der prognostizierten Ergebnisse übernommen werden kann. Hieraus können negative Auswirkungen auf die Auszahlungen der Anleger entstehen. Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden.

Eine ausführliche Darstellung der Risiken und damit des Risikoprofils ist ausschließlich dem Kapitel „Risikohinweise“ im Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage zu entnehmen.

Wenn Risiken nicht nur einzeln, sondern kumuliert eintreten, können, sich die negativen Auswirkungen auf die Anleger verstärken. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern und negative Auswirkungen haben. Für den Anleger kann der Eintritt von Risiken neben der Verringerung oder dem vollständigen Ausfall von prognostizierten Auszahlungen auch zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Kommanditeinlage und Ausgabeaufschlag) und ggf. zu einer Gefährdung seines Privatvermögens bis hin zur Insolvenz führen.

Risiko aus fehlender Risikostreuung

Da der AIF ausschließlich in einen Flugzeugtyp mit einem Leasingnehmer investiert, findet eine Diversifizierung der anlagebedingten Risiken nicht statt und es besteht ein erhöhtes Ausfallrisiko. Nachteilige Entwicklungen können nicht durch Investitionen in andere Markt- oder Anlagesegmente ausgeglichen werden.

Vertragserfüllungsrisiko

Die tatsächlichen Auszahlungen aus der Beteiligung sind maßgeblich davon abhängig, dass die Hauptvertragspartner des AIF ihren Verpflichtungen nachkommen. Für den AIF stellt sich dieses Risiko als Bonitätsrisiko der Hauptvertragspartner, insbesondere des Platzierungs-/Kapitalaufbringungsgaranten sowie des Leasingnehmers und dessen Garanten dar.

Einnahmen aus der Vermietung

Sollte der Leasingnehmer ersatzlos ausfallen, fehlen dem AIF die geplanten Leasingeinnahmen. Die Flugzeuge müssen bei fehlendem Ersatz verkauft oder versteigert werden. Nach dem Ende der Erstleasingverträge besteht ein Anschlussvermietungsrisiko. Die Leasingerlöse aus einer Anschlussvermietung können unter den prognostizierten Einnahmen liegen. Kann ein neuer Mieter nicht rechtzeitig gefunden werden, sind die Flugzeuge ohne Beschäftigung.

Marktrisiken/Flugzeugverkauf

Mit ihrer Beteiligung tragen Anleger die Risiken, die sich aus dem Kauf und der Vermietung von Flugzeugen ergeben. Großen Einfluss auf das Ergebnis der Airlines haben u.a. die Treibstoffpreise und das weltwirtschaftliche Umfeld. Der Veräußerungserlös der Flugzeuge hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Entwicklung der Luftfahrtmärkte, dem technischen Fortschritt, Treibstoffkosten und -verbrauch und dem Zustand des jeweiligen Flugzeuges. Auch das Angebot an Flugzeugen eines Typs und die technische Zuverlässigkeit und Langlebigkeit des Flugzeuges haben Einfluss auf den Wiederverkaufswert.

Fremdfinanzierung

Sollte der AIF seinen Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen nicht nachkommen, kann die Bank die Darlehen fällig stellen und ggf. die Zwangsverwertung der Flugzeuge betreiben. Durch die Aufnahme der langfristigen Darlehen soll sich die Eigenkapitalrentabilität der Gesellschaft erhöhen. Dieser Hebeleffekt wirkt sich nur so lange positiv aus, wie die Zinsaufwendungen für den Fremdkapitaldienst unter der Gesamtkapitalrendite der Investition liegen.

Liquiditätsrisiken

Es besteht die Gefahr, dass der AIF seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Liquiditätsrisiken können beispielsweise dadurch entstehen, dass die vereinbarten Leasingeinnahmen verspätet oder gemindert geleistet werden. Weiter können gesetzliche Änderungen oder vertragliche Bestimmungen, die Entnahme freier Liquidität in Frage stellen.

Risiko der eingeschränkten Handelbarkeit der Anlage

Ordentliche Kündigungsrechte oder Möglichkeiten einer Rückgabe bestehen für die Anleger nicht. Für den Handel mit Beteiligungen dieser Art existiert kein gesetzlich geregelter Markt. Ferner bedarf die Übertragung der Beteiligung der Zustimmung der Treuhänderin bzw. der geschäftsführenden Kommanditistin und der KVG. Es ist daher möglich, dass eine Beteiligung nicht, nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nur mit Abschlägen veräußert werden kann.

Rückabwicklung der Beteiligung

Wird das erforderliche Eigenkapital auch unter Inanspruchnahme der Platzierungs- und der Kapitalaufbringungsgarantie nicht erreicht, können die gesetzlichen Grenzen für die Aufnahme von Fremdmitteln überschritten werden und es kann notwendig werden, dass die Beteiligung der Anleger an der HEH Helsinki rückabgewickelt werden muss. Dies kann auch aufgrund anderer Ereignisse eintreten. Bei einer Rückabwicklung haben die Anleger keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung ihres Kapitals, da das Kapital zu diesem Zeitpunkt ggfs. bereits für Kosten des AIF verbraucht ist.

Haftung des Anlegers

Die Haftung der Anleger lebt in Höhe von 1 % der Kommanditeinlage (Haftsumme) wieder auf, wenn die Anleger Auszahlungen erhalten, die dazu führen, dass die jeweiligen Kapitalkonten unter die Haftsumme sinken. Bei Insolvenz des AIF kann sich eine Haftung bis zur Höhe der empfangenen Auszahlungen ergeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein ausländisches Gericht die Haftungsbegrenzung nach deutschem Recht nicht anerkennt und den Anleger zu höheren Schadenersatzzahlungen verurteilt. Auslandsvermögen des Anlegers kann hierdurch gefährdet werden.

Maximales Risiko

Eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers über den Totalverlust des eingesetzten Kapitals hinaus – bis zur Privatinsolvenz des Anlegers und damit das maximale Risiko – kann sich aus einer etwaigen persönlichen Anteilsfinanzierung, aus steuerlichen Gesichtspunkten, aus der Haftung für Verbindlichkeiten des AIF, aus der Rückforderung von Auszahlungen und aus der Nichtanerkennung der nach deutschem Recht bestehenden Haftungsbeschränkung durch ein ausländisches Gericht ergeben.

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Die Anlageobjekte:

Die ATR 72 ist ein vom französisch-italienischen Konsortium Avions de Transport Régional (Airbus-Joint-Venture) hergestelltes Turboprop-Regionalverkehrsflugzeug für Fracht- und Passagierdienste auf Kurzstrecken. Die beiden Fondsobjekte mit den Seriennummern 916 und 959 haben eine Sitzplatzkapazität von jeweils 72 Passagieren und sind ausgestattet mit jeweils zwei Triebwerken des Typs Pratt & Whitney PW127M. Der Treibstoffverbrauch bei Vollaus-lastung beträgt weniger als 3 Litern je 100 Kilometer und Fluggast.

Das Marktumfeld:

Der Luftverkehr konnte in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierliche Wachstumsraten verzeichnen. Wachstumsstärkstes Marktsegment war der Regionalverkehr mit Zuwachsraten von rund 10% p.a. in den letzten 35 Jahren. Ausgelöst wurde diese Entwicklung u.a. durch günstige Flugverbindungen, die viele Passagiere zum Umsteigen von Bahn, Bus und Auto auf Regional-flugzeuge veranlassen. Da niedrige Betriebskosten ausschlaggebend bei der Kaufentscheidung der Airlines sind, geht der Trend zu größeren Regionalflugzeugen mit 60 bis 99 Sitzen. In diesem Marktsegment wird für die nächsten 20 Jahre mehr als eine Verdoppelung der Flotte erwartet. Insgesamt ist es zu einer Renaissance der Turboprop-Flugzeuge gekommen, die gegenüber Regionaljets deutliche Vorteile bei Treibstoffverbrauch und CO2-Schadstoffemissionen aufweisen.

Leasingnehmer FINNAIR:

Erst-Leasingnehmer für einen Zeitraum von 8 Jahren ist Finnair Aircraft Finance Oyj. Die Flugzeuge sind an ein Tochterunternehmen der Finnair-Gruppe untervermietet. Die Finnair-Gruppe ist mit einem Fluggastaufkommen von 9,6 Mio. Passagieren im Gesamtjahr 2014 die größte finnische Fluggesellschaft. Finnair ist Mitglied der Luftfahrtallianz oneworld und mit dem Gründungsjahr 1923 die sechstälteste noch operierende Fluggesellschaft der Welt. Der Garant, die Finnair Oyj, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Hauptgesellschafter mit einem Anteil von rund 56 % ist der finnische Staat.

Angebot geschlossen

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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