Was sind Alternative Investmentfonds (AIF)?

Alternative Investmentfonds (AIF) sind börsenunabhängige, unternehmerische Beteiligungen, die Anlegern die Möglichkeit bieten, in (Groß-)Projekte zu investieren und an den Erträgen dieser zu partizipieren. Die Investitionsgegenstände der Beteiligungen sind vielfältig und reichen von klassischen Sachwerten wie Immobilien, Schiffen, Flugzeugen oder auch Containern bis hin zu Eigenkapitalbeteiligungen an Unternehmen (Private Equity). Auch zahlreiche Projekte im Bereich der regenerativen Energien werden durch Kapital aus den sogenannten Publikums-AIF finanziert, darunter Wind- und Wasserkraftanlagen sowie Solarparks.

Seit dem 22. Juli 2013 bildet das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) den aktuell rechtlichen Rahmen für Investmentfonds und löste das bis dahin geltende Vermögensanlagengesetz ab.

Seitdem gehört der Begriff Geschlossener Fonds der Vergangenheit an und wurde durch den Begriff Alternativer Investmentfonds (AIF) ersetzt.

Die regulatorischen Unterschiede zwischen den (alten) geschlossen Fonds und den AIF werden im folgenden Schaubild deutlich:


AIFM-Regulierung

Im Gegensatz zum Vorgängermodell, dem Geschlossenen Fonds gibt es bei den AIF genau definierte Verpflichtungen für die Fonds, vor allem für das Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie eine strengere Berichts- und Bewertungspflicht (jüngster Nettoinventarwert oder aktueller Jahresbericht).

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Publikums-AIF für Privatanleger und Spezial-AIF für semiprofessionelle und/oder institutionelle Investoren. Wahlweise gelten auch die Bezeichnungen „Geschlossene Investmentvermögen“ oder „Geschlossene Alternative-Investment-Fonds“.

Das Prinzip AIF

Die Idee hinter den AIF ist es, privaten und institutionellen Investoren die Möglichkeit zu geben, sich sogar an Großprojekten zu beteiligen und von der Entwicklung des/der Assets zu profitieren. Zu den beliebtesten Emissionsklassen gehören dabei Fonds, die in Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien investieren, deren Gesamtvolumen nicht selten zwei- oder sogar dreistellige Millionensummen erreicht. Im Bereich der regenerativen Energien werden mittels Fondsfinanzierung in- und ausländische Windkraft- oder Wasserkraftanlagen sowie Solarparks erbaut. Gegenstand von Alternativen Investmentfonds können aber auch Flugzeuge (Financial Leasing), Schiffe (Operating Leasing) oder bspw. Transport-Container sein. Im Gegensatz zu den klassischen Investment-Fonds, die Aktien oder Anleihen (Geldwerte) erwerben, investiert der AIF das eingezahlte Kapital der Anleger in reale Vermögensgegenstände (Immobilien, Flugzeuge Schiffe usw.), sogenannte Sachwerte. In der Regel gibt es daher keinen festgeschrieben Zinssatz, sondern jährliche Auszahlungen, welche sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis des jeweiligen AIF richten.

Vom Anbieter (Emittentin) wird eine Prognoserechnung für die Fondslaufzeit erstellt und in der Regel im Verkaufsprospekt dargestellt. Ebenso werden dort die konkrete Mindestzeichnungssumme (i.d.R. 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR zzgl. eines branchenüblichen Agios) sowie die exakten Anlage-, bzw. Investitionskriterien abgedruckt. Gemäß der Vorschriften und Verordnungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) müssen auch die Chancen und vor allem die Risiken (u.a. Maximalrisiko) festgelegt werden.

Wer bietet AIF an?

Hinter jedem AIF steht eine Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG). Die KVG ist für die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und entscheidet darüber, wie das eingesammelte Anlegerkapital investiert wird. Ferner ist die KVG für das Risikomanagement verantwortlich. Unternehmen müssen ein Prüfverfahren durchlaufen, um von der BaFin als KVG zugelassen zu werden. Es ist auch die Aufgabe der BaFin, den Emissionsprospekt vor dem Platzierungs-start zu prüfen und freizugeben (Billigungsverfahren). Ohne diese offizielle Billigung der Behörde darf die Beteiligung/der Fonds Investoren nicht angeboten werden.

Im Gegensatz zu Aktien oder offenen Investmentfonds, ist die Handelbarkeit eines geschlossenen Investmentvermögens (Fungibilität) quasi nicht vorhanden und kann vor Ablauf der prognostizierten Laufzeit nur schwer veräußert werden. AIF sind daher für Anleger gedacht, die einen langen bis sehr langen Anlagehorizont haben und während der Laufzeit nicht auf das investierte Kapital angewiesen sind. Die Laufzeiten der AIF betragen in der Regel wenige Jahre, können aber durchaus auch über Jahrzehnte gehen. Sollte ein Anleger aus unvorhergesehenen Gründen Liquidität benötigen, dann kann er sich praktisch nur über den sogenannten Zweitmarkt (s. www.zweitmarkt.de) von seinen Fondsanteilen trennen.

Regularien zum Schutz der Anleger

Vor den AIF unterschied man zwischen Investmentfonds und Geschlossenen Fonds. Der Unterschied zu Zeit vor der KAGB-Regulierung im Jahr 2013: die Emittenten Geschlossener Fonds unterlagen einer weit weniger strengen Aufsicht. Die Behörden (BaFin) waren lediglich für die Vollständigkeitsprüfung der Verkaufsprospekte verantwortlich. In Folge der Finanzkrise im Jahr 2008 sorgte der europäische Gesetzgeber für eine Regulierung der Geschlossenen Fonds, so wie diese bereits für die Investmentfonds galt. Im Jahr stellte das Europäische Parlament die sogenannte AIFM-Richtlinie (AIFM = Alternative Investment Fund Manager) auf, wodurch seit 2013 in Deutschland das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) den rechtlichen Rahmen für Investmentfonds stellt – egal ob offen oder geschlossen.

Genaue Verpflichtungen für die Anbieter, wie externe Kontrollinstanzen (Verwahrstellen), Offenlegung- und Transparenzpflichten sowie die behördliche Prüfung jedes Prospektes auf Plausibilität und Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind seitdem zwingend einzuhalten.

Aufgrund des höchsten Transparenz- und Sicherheitsniveaus für Kapitalanlagen in Deutschland können Privatinvestoren in chancenreiche (Groß-)Projekte mit unternehmerischem Charakter investieren, ohne der Willkür unbeaufsichtigter Fonds-manager und damit unüberschaubaren Risiken ausgesetzt zu sein.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

  • Schmidtner GmbH
  • Postfach 62 04 40
  • 22404 Hamburg
  •  
  • Tel.: +49 (0) 40 - 325 07 14 - 0
  • Fax: +49 (0) 40 - 325 07 14 - 50
  • E-Mail: info@schmidtner-gmbh.de
© 2024 Schmidtner GmbH