Habona Einzelhandelsfonds 06

Habona Einzelhandelsfonds 06: Das erfolgreiche Kurzläuferkonzept im Bereich Einzelhandelsimmobilien mit nur 5 Jahren Laufzeit!

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Habona Einzelhandelsfonds 06
Geschlossen
Produktklasse Alternativer Investmentfonds
Emissionshaus Habona Invest
Emissionstyp Immobilienfonds, AIF
Kategorie Inland, Gewerbe
Laufzeit 5 Jahre
Mindestbeteiligung 10.000 EUR
Eigenkapitalanteil 46,54%
Substanzquote 91,03%
Besteuerung Gewerbebetrieb
Auszahlungen1) 5% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 130,9%
Agio 5% Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: Habona Einzelhandelsfonds 06

Lange Mietverträge, kurze Fondslaufzeit von nur 5 Jahren und bonitätsstarke Mieter wie REWE, EDEKA und Lidl: Mit dem Habona Einzelhandelsfonds 06 wird die Erfolgsgeschichte der Kurzläufer-Fonds von Habona Invest konsequent fortgesetzt. Die Erfolgsbasis des Habona 06 sollen neue und neuwertige deutsche Einzelhandelsimmobilien sein, deren Auswahlprozess höchsten Ansprüchen genügt. Mit diesem professionellen Investitionsansatz begegnet Habona den konzeptbedingten Blind-Pool-Risiken. Den Erfolg des Habona-Investitionskonzeptes belegen die fünf bereits platzierten Vorgänger: Insgesamt knapp 8.000 Anleger haben ca. 180 Mio. EUR in die Habona-Einzelhandelsfonds investiert.

Details: Habona Einzelhandelsfonds 06

  • Kurze Fondslaufzeit von nur 5 Jahren
  • Hochprofessionelles Fondsmanagement
  • Investition in neue bzw. neuwertige deutsche Einzelhandelsimmobilien
  • Hohe Cash-Flow-Sicherheit durch langfristige Mietverträge mit extrem bonitätsstarken Mietern angestrebt
Emittentin
Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 06 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Eschborn

Art
Geschlossener Publikums-AIF

KVG
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Verwahrstelle
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, Frankfurt am Main

Fondsvolumen
110.000.000 EUR

Zeichnungskapital
50.025.000 EUR

Agio
2.500.000 EUR

Fremdkapital
57.475.000 EUR

Einkunftsart
§ 15 EStG Gewerbebetrieb

RISIKEN

Mit der Investition in den Fonds sind neben der Chance auf Wertsteigerung und Auszahlungen auch Risiken verbunden. Der Anleger sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt, Seiten 31 ff. zu entnehmen.

GESCHÄFTSRISIKO

Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg des AIF kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Weder die KVG noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des deutschen Immobilienmarktes, den tatsächlichen Mieteinnahmen sowie der allgemeinen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung.

Es besteht das Risiko, dass die künftig erzielbaren Mieten niedriger ausfallen als geplant und somit die Auszahlungen nicht wie prognostiziert erfolgen können. Des Weiteren besteht das Risiko der Nichtdurchsetzbarkeit von Mietforderungen und der Zahlungsunfähigkeit von Mietern. Ferner können bei Neuvermietungen, z.B. aufgrund nicht vorhersehbarer veränderter Ansprüche und Präferenzen der Mieter, zusätzlich zu den bereist einkalkulierten Umbaukosten weitere Aufwendungen bei der Objektgesellschaft erforderlich werden, die sich nicht auf den Mieter umlegen lassen.

Ein Teil der Immobilienobjekte ist zum Zeitpunkt des Abschlusses von Grundstückskaufverträgen noch nicht fertig gestellt. Es besteht das Risiko, dass Baumaßnahmen aus rechtlichen, tatsächlichen oder technischen Gründen nicht oder nicht prognosegemäß fertig gestellt werden können. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Fondsimmobilien nicht gemäß den mietvertraglichen Vorgaben errichtet werden. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass Mieter von Mietverträgen zurücktreten und die Fondsgeschäftsführung neue Mieter finden muss.

Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den AIF haben.

FREMDFINANZIERUNGSRISIKO

Der AIF finanziert die Immobilienobjekte – auf Ebene der Objektgesellschaft – zum Teil mit Fremdkapital. Dieses ist unabhängig von der Einnahmesituation der Objektgesellschaft zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei positivem Verlauf des AIF dessen Rentabilität, bei negativem Verlauf führen die laufenden Zins- und Tilgungsforderungen dazu, dass das Eigenkapital des AIF schneller aufgezehrt wird.

INSOLVENZRISIKO / FEHLENDE EINLAGENSICHERUNG

Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers nebst Agio führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.

RISIKO WEGEN EINGESCHRÄNKTER HANDELBARKEIT / KEIN RECHT ZUR RÜCKGABE

Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich – unter Zustimmungsvorbehalt – möglich. Allerdings handelt es sich bei den von den Anlegern zu erwerbenden Anteilen um eine Art der Beteiligung, für die kein etablierter Zweitmarkt existiert. Die Kommanditanteile sind zumindest derzeit nicht frei handelbar, so dass der Verkauf der Beteiligung während ihrer prognostizierten Beteiligungsdauer schwierig oder sogar unmöglich sein dürfte. Der Anleger hat kein Recht seine Beteiligung zurückzugeben. Eine ausführliche Darstellung der eingeschränkten Handelbarkeit finden Sie im Verkaufsprospekt, Seiten 32, 51 und 52.

MAXIMALES RISIKO

Das Maximalrisiko für den Anleger besteht darin, dass – neben einem Totalverlust des Anlagebetrages nebst Agio – durch z.B. zu leistende Steuerzahlungen weiteres Vermögen des Anlegers gefährdet sein kann. Falls der Anleger eine individuelle Fremdfinanzierung in nspruch nimmt, kann es aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung einschließlich Zinsen und Gebühren zu einem Verlust von weiterem Vermögen des Anlegers bis hin zu einer Insolvenz kommen. Auch kann weiteres Vermögen der Anleger durch zu leistende Steuerzahlungen, Verpflichtungen aus einer persönlichen Anteilsfinanzierung und – ggf. im Insolvenzfall – durch die Rückzahlungsverpflichtungen bereits erfolgter Auszahlungen belastet werden.

(Stand: 1. September 2017)

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Mit dem Habona Einzelhandelsfonds 06 beteiligen Sie sich als Anleger an einem Blind-Pool-Konzept mit dem Ziel der Investition in langfristig voll vermietete Einzelhandelsimmobilien in dem weitgehend krisenresistenten Branchensegment Lebensmitteleinzelhandel.

Preisgünstige Nahversorgung rückt immer mehr in den Fokus

Eine abnehmende Mittelschicht und die gesellschaftliche Alterung lassen die wohnortnahe, preisgünstige Nahversorgung immer mehr in den Fokus der Standort- und Flächenkonzepte rücken. Auch Berufstätige ziehen den Komfort der guten Erreichbarkeit nahe der Wohn- oder Arbeitsstätte immer öfter dem Massenangebot großer Einkaufszentren vor. Der Lebensmitteleinzelhandel zeigt sich zudem sehr robust gegenüber dem Online-Handel. Dies liegt vor allem an tiefsitzenden Gewohnheiten der Verbraucher, Dinge des täglichen Bedarfs ohne große Planung spontan zu kaufen aber auch an der fehlenden Möglichkeit, die Frische der Produkte vor dem Kauf überprüfen zu können.

Discounter wie REWE, EDEKA und Lidl auf Erfolgskurs

Verglichen mit den Konsumenten in anderen EU-Ländern sind die Deutschen für ihr ausgeprägtes Preisbewusstsein bekannt. So verwundert es nicht, dass die Filialnetze der Discounter seit den 1990er Jahren massiv ausgebaut wurden. Gleichzeitig hat die Orientierung am günstigen Preis bewirkt, dass das Discount-Modell auch im Non-Food-Bereich wie z.B. in Textil- und Schuhdiscountketten zum Erfolgsmodell wurde. Sie bilden immer öfter mit Lebensmitteldiscountern oder Vollsortimentern kleine Nahversorgungszentren für den täglichen Bedarf – für die Bewohner im Einzugsgebiet sind solche kombinierten Gesamtangebote sehr attraktiv.

Update 17.07.2018: Eigenkapitalvolumen erhöht & Platzierungsphase verlängert

Der Habona Einzelhandelsfonds 06 hat sein ursprüngliches Platzierungsziel in Höhe von 50 Mio. EUR vorzeitig und in Rekordgeschwindigkeit erreicht. Schon im ersten Halbjahr 2018 konnte von Privatanlegern über 37 Mio. EUR Eigenkapital eingeworben werden. Damit ist der aktuelle Habona EHF 06 der platzierungsstärkste Fonds aus dem Hause Habona - aller Zeiten! Um die Erfolgsgeschichte weiterschreiben zu können, hat Habona beschlossen, das avisierte Eigenkapitalvolumen des Fonds auf 100 Mio. EUR anzuheben und die Platzierungsphase des Fonds bis zum 30. Juni 2019 zu verlängern.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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