Lacuna Energieportfolio I

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Lacuna Energieportfolio I
Geschlossen
Produktklasse Namensschuldverschreibungen
Emissionshaus Lacuna AG
Emissionstyp Schuldverschreibungen
Kategorie Erneuerbare Energien
Laufzeit 8 Jahre
Mindestbeteiligung 5.000 EUR
Eigenkapitalanteil k. A.
Substanzquote k. A.
Besteuerung k. A.
Auszahlungen1) 4% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 132%
Agio2) kein Agio Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: Lacuna Energieportfolio I

Die Lacuna Energie GmbH investiert mit dem Lacuna Energieportfolio I in Projekte im Bereich Photovoltaik, Windenergieanlagen onshore sowie Wasserkraft und Wasseraufbereitung. Die Projekte können dabei entweder genehmigte, aber noch nicht errichtete Anlagen sein oder Anlagen, die bereits im Bau oder in der Betriebsphase sind. Die Lacuna Unternehmensgruppe ist ein erfahrener Anbieter von Anlageprodukten im Bereich der erneuerbaren Energien. Durch die Mischung verschiedener regenerativer Energien kann eine ausgewogene Risikostreuung erreicht werden. Die Investitionskriterien schließen Risiken bei der Projektentwicklung aus.

Details: Lacuna Energieportfolio I

  • Lacuna ist ein erfahrener Anbieter von Anlageprodukten im Bereich Erneuerbare Energien
  • Durch Mischung verschiedener regenerativer Energien kann eine ausgewogene Risikostreuung erreicht werden
  • Die Investitionskriterien schließen Risiken bei der Projektentwicklung aus
Emittentin
Lacuna Energie GmbH

Art
Nachrangige Namens-Schuldverschreibung

KVG
k. A.

Verwahrstelle
k. A.

Fondsvolumen
10.000.000 EUR

Zeichnungskapital
k. A.

Agio
0,00 EUR

Fremdkapital
k. A.

Einkunftsart
k. A.

Risikohinweise

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundene Risiken aufgeführt werden; auch die nachfolgend aufgeführten Risiken können in diesem Rahmen nicht abschließend erläutert werden. Eine konkretere Risikodarstellung bezüglich der Vermögensanlage und der Emittentin erfolgt in dem entsprechenden Verkaufsprospekt (Stand: 16. November 2015) im Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“ auf den Seiten 16 bis 25.

Risiken aus der Finanzierung von Projekten

Da die Lacuna Energie GmbH Investitionen in die Finanzierung von bzw. die Beteiligung aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der Wasseraufbereitung vornehmen wird, können sich Risiken für die Anleger dadurch ergeben, dass die aus den Finanzierungen/Beteiligungen geplanten Erträge aus Verzinsungen, Gewinnbeteiligungen, Beteiligungswerterhöhungen und Veräußerungsgewinnen nicht oder nicht dauerhaft realisiert werden können, weil die Ergebnisse des Projektes/der Gesellschaft nicht den geprüften Erwartungen entsprochen haben; die in die jeweilige Finanzierung/Beteiligung investierten Mittel teilweise oder vollständig als Folge von Insolvenzen wertberichtigt werden müssen und sich somit insgesamt eine geringere als die erwartete Rendite des eingesetzten Kapitals ergeben kann.

Erneuerbare Energien/Wasseraufbereitung

Die Investitionen der Emittentin sind auf Projekte aus dem Bereich Erneuerbarer Energien sowie der Wasseraufbereitung fokussiert und damit den typischerweise mit dem jeweiligen Markt verbundenen Risiken ausgesetzt. Branchenspezifi sche Risiken können dadurch eintreten:

  • dass die allgemeine Akzeptanz in der Bevölkerung für die durch die Projekte geförderten Systeme und verwendeten Komponenten sinkt;
  • dass neuere Technologien entwickelt werden, die wesentlich effizienter sind als die durch die jeweiligen Projekte geförderte Technologie;
  • dass neue Produkte, veränderte Preispolitik und besondere Strategien von Mitbewerbern sich negativ auf bestehende Projekte auswirken;
  • dass die für die Errichtung der Erneuerbare Energie-Anlagen bzw. der Anlagen zur Wasseraufbereitung kalkulierten Kostenrahmen/Budgets und/oder vereinbarte Zeitpläne und/oder vereinbarten Spezifi kationen bei der Durchführung der Aufträge nicht eingehalten werden;
  • dass durch staatliche oder andere Organisationen andere Technologien als die in den Projekten verwendeten gefördert werden;
  • dass aufgrund der Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) oder vergleichbarer Gesetze der jeweiligen Investitionsländer bei Vollauslastung des Netzes durch die Einspeisung Erneuerbarer Energien die angestrebte Menge an Strom nicht abgesetzt werden kann;
  • dass sich das EEG oder die vergleichbaren Gesetze der Investitionsländer während der Laufzeit dahingehend ändern, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht der Energieversorgungsunternehmen gänzlich entfallen könnte, sich die Vergütungssätze reduzieren oder entsprechende Gesetze zur Förderung der Erneuerbaren Energien ganz entfallen und/oder als rechtswidrig eingestuft werden könnte;
  • dass die ausgewählten Standorte für die Projekte nicht über entsprechende Gegebenheiten verfügen oder deren Eignung für den Betrieb von Erneuerbaren Energie-Anlagen bzw. Anlagen zur Wasseraufbereitung nicht mehr gegeben ist oder sich im Laufe der Zeit verändert;
  • dass beauftragte Lieferanten ihre Leistungen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht termingerecht oder nicht spezifikationskonform erbringen, oder dass Komponenten für die Reparaturen der Erneuerbaren Energie-Anlage bzw. Anlagen zur Wasseraufbereitung nicht ter-mingerecht verfügbar sind, wodurch der Betrieb von Erneuerbaren Energie-Anlagen bzw. Anlagen zur Wasseraufbereitung vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein kann;
  • dass einer oder mehrere Vertragspartner insolvent werden, mit der Folge, dass die vertraglich bestimmten Leistungen von diesen nicht mehr erbracht werden können und neue Verträge mit anderen Vertragspartnern ausgehandelt und abgeschlossen werden müssen. Die Unternehmen könnten gezwungen sein, den neuen Anbietern höhere Vergütungen zu zahlen.
  • dass Genehmigungs- oder Umweltbehörden während der Betriebsphase der jeweiligen Erneuerbaren Energie-Anlagen nachträgliche Auflagen oder Einschränkungen in Bezug auf die erteilten behördlichen Genehmigungen beschließen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Anlagen und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können.
  • dass bei Vollauslastung des Stromnetzes die Einspeisekapazität kurzzeitig eingeschränkt werden kann, sodass die erzeugte Menge an Strom nicht oder nur teilweise abgesetzt werden kann;
  • dass bei dem Betrieb der Erneuerbare-Energie-Anlagen bzw. Anlagen zur Wasseraufbereitung technische Mängel auftreten, die die Unternehmen zu vertreten haben. Für die Beseitigung dieser Fehler wären dann die Unternehmen verantwortlich und es würden Nachbesserungsaufwendungen entstehen.
  • dass die Unternehmen bei einer späteren Vertragsverlängerung keinen Dienstleister oder nur einen Dienstleister zu deutlich schlechteren Konditionen für die Wartungstätigkeiten gewinnen können. Für den Fall, dass die eingeplanten Mittel aufgrund von hohen außerplanmäßigen Kosten nicht zur Gänze ausreichen sollten, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten der Ergebnisse der Unternehmen.
  • dass die technische Verfügbarkeit der Erneuerbare Energie-Anlagen aufgrund von Abschaltungen und Betriebsunterbrechungen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein kann, so dass weniger Strom erzeugt werden kann;
  • dass aufgrund einer Verschlechterung der Umweltbedingungen, z. B. durch Vereisung und/oder Verschattung, die Produktion negativ beeinträchtigt wird;
  • dass die Erneuerbaren Energie-Anlagen bzw. die Anlagen zur Wasseraufbereitung aus technischen Gründen nicht über die prognostizierte Lebensdauer für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar sind;
  • dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist oder ganz versagt wird. Aufgrund von mehrfach auftretenden Beschädigungen an den Anlagen könnte eine Steigerung der Versicherungsprämie erfolgen.
  • dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und eine der Erneuerbaren Energie-Anlagen betreffen;
  • dass menschliche Eingriffe wie Vandalismus oder Diebstahl erfolgen.

Währung

Bei Investitionen ins Ausland ist die Emittentin einem Währungsrisiko ausgesetzt, sofern Zahlungsströme in Fremdwährungen erfolgen. Ein positiver Ertrag, den die Emittentin in einer Fremdwährung verbucht, kann durch Währungskursverluste verringert werden.

Projektauswahl

Die Ergebnisse der Emittentin hängen insbesondere von der Auswahl der jeweiligen Projekte aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der Wasseraufbereitung und deren Entwicklung ab. Es besteht das Risiko, dass ungünstige Projekte ausgewählt werden bzw. die ausgewählten Projekte sich negativ entwickeln.

Markterschließung im Ausland

Die Emittentin wird nur in Ländern tätig, in denen geeignete politische und/oder gesetzliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare Energien und/oder für Verfahren der Wasseraufbereitung gegeben sind. Soweit sich diese Rahmenbedingungen im Ausland im Bereich der Erneuerbaren Energien verschlechtern oder die Akzeptanz Erneuerbarer Energien sich nicht wie von der Emittentin angenommen entwickelt, besteht das Risiko, dass die im Ausland getätigten Investitionen nicht die geplanten Ergebnisse generieren.

Fremdfinanzierung auf Ebene der Emittentin

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist eine Fremdfinanzierung der Investitionen durch die Emittentin teilweise vorgesehen. Es besteht das Risiko, dass Verträge mit finanzierenden Banken nicht zustande kommen oder nur zu Konditionen, die erhebliche Kosten (z. B. Zinsen) für die Bereitstellung von Kapital vorsehen. Dadurch würden erhebliche Kosten für die Emittentin entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Ferner besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt. Die Finanzierung der Windenergieanlage am Standort Stammbach erfolgt teilweise über Darlehen. Die Laufzeit der Darlehen ist länger als die Zinsbindung. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Zinsen den dann geltenden Konditionen angepasst werden. Es besteht dabei das Risiko, dass der dann maßgebliche Zinssatz höher liegt als erwartet. Dies kann zu geringeren Ergebnissen der Emittentin führen.

Fremdfinanzierung auf Ebene der Projekte

Die Finanzierung der einzelnen Projekte, in welche die Emittentin zu investieren plant, erfolgt teilweise über Darlehen mit deutschen Kreditinstituten. Sollten Zahlungen gegenüber den Kreditinstituten ausbleiben, besteht das Risiko, dass abgeschlossene Finanzierungsverträge über sämtliche oder einzelne Darlehen vorzeitig aufgelöst und ausstehende Zahlungsbeträge fällig gestellt werden. Dadurch würden erhebliche Kosten für die jeweils betroffenen Projekte entstehen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin dadurch geringere Ergebnisse erzielt.

Zahlungsvorbehalte

Für alle Zahlungsansprüche der Anleger (Zinsen und Rückzahlung des Anlagebetrages) gilt ein Zahlungsvorbehalt. Anleger haben gegen die Emittentin nur dann einen Anspruch auf die Zahlung der Zinsen sowie die Rückzahlung der Vermögensanlage, wenn durch diesen Anspruch ein Insolvenzeröffnungsgrund bei der Emittentin (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) nicht herbeigeführt werden würde (vgl. § 7 der Bedingungen). Daher ist das Bestehen eines Anspruchs der Anleger auf Zahlungen von der wirtschaftlichen Situation der Emittentin und insbesondere auch von deren Liquiditätslage abhängig. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er im Falle des Vorliegens eines solchen Zahlungsvorbehaltes keine Zahlungen zum eigentlichen Zahlungstermin mangels Vorliegens eines Anspruchs von der Emittentin verlangen kann.

Rangstellung

Die Anleger können nicht von der Emittentin verlangen, dass ihre Zins- und Rückzahlungsansprüche gegenüber anderen Ansprüchen vorrangig ausgezahlt werden, soweit diese anderen Ansprüche im gleichen Rang mit den Ansprüchen der Anleger stehen, auch nicht gegenüber Anlegern aus weiteren, von der Emittentin ausgegebenen anderen Finanzierungstiteln. Im Falle der Liquidation der Emittentin treten die nachrangigen Ansprüche im Rang hinter alle nicht nachrangigen Forderungen und alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung zurück. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Emittentin kann der Anleger seine Ansprüche (Zinsen, Rückzahlung) gegenüber dem Insolvenzverwalter nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen. Zahlungen an den Anleger aus der Insolvenzmasse erfolgen erst dann, wenn alle ihm vorgehenden Ansprüche, insbesondere die nicht nachrangigen Ansprüche sowie alle nachrangigen Forderungen im Sinne von § 39 Absatz 1 Nr. 1 bis 5 der Insolvenzordnung, vollständig erfüllt wurden. Die Höhe der tatsächlichen Zahlungen ist damit abhängig von der Höhe der Insolvenzmasse.

Liquidität

Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität der Emittentin zur Voraussetzung. Es besteht das Risiko, dass die Liquiditätslage der Emittentin Auszahlungen an die Anleger nur teilweise oder nicht zulässt. Des Weiteren besteht keine Sicherheit hinsichtlich der angenommenen wirtschaftlichen Entwicklung der Emittentin, so dass auf die beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin hinzuweisen ist, die für Anleger zu den dort beschriebenen negativen Folgen führen können.

Handelbarkeit

Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung sind stark eingeschränkt. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Anlegers aus der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung sowie der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung selbst ist durch Abtretung und nur ab Nennbeträgen von Euro 1.000,- und im Übrigen einem Vielfachen von 1.000 möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen organisierten Markt, an dem die nachrangige Namens-Schuldverschreibung der Emittentin gehandelt wird. Eine Veräußerung der Vermögensanlage ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin bzw. der Anbieterin möglich.

Bindungsfrist und Kündigung

Eine Kündigung der nachrangigen Namens-Schuldverschreibung kann erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Mindestlaufzeit endet am 16. August 2023. Der von dem Anleger eingezahlte Anlagebetrag unterliegt demnach einer langfristigen Bindungsdauer. Der Anleger kann nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen.

Mitwirkungsrechte

Den Anlegern stehen nur eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte zu. Ein Weisungsrecht hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung ist nicht gegeben.

Fremdfinanzierung durch den Anleger

Bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage ist zu beachten, dass der Anleger unabhängig von Auszahlungen aus der Vermögensanlage bzw. dem Totalverlust seines Kapitals verpflichtet ist, Zinsen und Kosten der Fremdfinanzierung sowie die Rückzahlung der Fremdfinanzierung aus seinem sonstigen Vermögen zu bedienen.

Konkrete Risikodarstellung

Eine konkretere Risikodarstellung bezüglich der Vermögensanlage und der Emittentin erfolgt in dem entsprechenden Verkaufsprospekt (Stand: 16. November 2015) im Kapitel „Risiken der Vermögensanlage“ auf den Seiten 16 bis 25.

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Die Lacuna Energie GmbH als Emittentin des Lacuna Energieportfolio I investiert in Projekte im Bereich Photovoltaik, Windenergieanlagen onshore sowie Wasserkraft und – aufbereitung. Die Projekte können dabei entweder genehmigte, aber noch nicht errichtete Anlagen sein oder Anlagen, die bereits im Bau oder in der Betriebsphase sind. In Projektentwicklung wird nicht investiert. Investitionen in Bauzwischenfinanzierung von Projekten sind ebenfalls zulässig. Die Lacuna hat sich verpflichtet nach Zeichnungsfortschritt 4 % des gezeichneten Anlagebetrages als Kapitalrücklage in die Lacuna Energie GmbH einzubringen. Diese Mittel stehen als Risikopuffer auch für Zinszahlungen an Anleger zur Verfügung.

Portfoliostruktur – Ziel

Die geplante Struktur nach Ende der Platzierung lässt sich wie folgt darstellen:

  • Solarenergie bis zu 70%
  • Windenergie bis zu 40%
  • Bauzwischenfinanzierung bis zu 30%
  • Wasserkraft bis zu 15%

Portfoliostruktur – Start

Die Struktur zum Start der Platzierung lässt sich wie folgt darstellen:

  • Solarenergie: ca.12%
  • Windenergie: ca. 23%
  • Noch offen: ca. 65%

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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