RE08 Anleihe der Zukunftsenergien

RE08 Anleihe der Zukunftsenergien: Investieren Sie mit reconcept mittelbar in solide, zukunftsweisende Energieanlagen

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RE08 Anleihe der Zukunftsenergien
Geschlossen
Produktklasse Nachr. Namensschuldverschreibung
Emissionshaus reconcept Consulting GmbH
Emissionstyp Schuldverschreibungen
Kategorie Erneuerbare Energien
Laufzeit 5 Jahre
Mindestbeteiligung 5.000 EUR
Eigenkapitalanteil k. A.
Substanzquote k. A.
Besteuerung Abgeltungsteuer
Auszahlungen1) 4 - 6% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 125%
Agio2) kein Agio Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: RE08 Anleihe der Zukunftsenergien

Mit der RE08 Anleihe der Zukunftsenergien haben Sie als Anleger mittelbar die Chance, festverzinst in erneuerbare Energieprojekte in Europa zu investieren. Der Fokus dieser Anleihe-Strategie liegt auf Windenergieinvestments in Bestandsanlagen mit planbaren Stromerträgen (Cashflows) in wirtschaftlich und politisch stabilen Ländern. Ein erstes Investment wurde bereits ins Portfolio aufgenommen. Die 2,4-MW-Anlage im sächsischen Vogtland ist seit August 2016 am Netz und profitiert daher noch von dem gesetzlichen Einspeisetarif von 8,58 Cent/kWh nach EEG 2014. Für eine möglichst breite Struung sind weitere Investitionen in verschiedene Assets und Technologien geplant, wie Solar- und Wind- und Wasserkraftanlagen.

Details: RE08 Anleihe der Zukunftsenergien

  • Stufenzins-Anleihe attraktiv verzinst
    Feste Zinsen von 4% – 6% p.a., Laufzeit 5 Jahre
  • Wachstumsmarkt Erneuerbare Energien
    Europa fördert erneuerbare Energieträger aktiv
  • Erfahrener Anbieter reconcept
    Seit 1998 am Markt der Erneuerbaren Energien aktiv
  • Erste Windenergieanlage bereits angebunden, mehrere Projekte in der Pipeline
    Kooperationsverträge mit Projektentwicklern
Emittentin
reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset Portfolio GmbH & Co. KG

Art
Nachrangige Namensschuldverschreibung

KVG
k. A.

Verwahrstelle
k. A.

Fondsvolumen
10.000.000 EUR

Zeichnungskapital
k. A.

Agio
kein Agio

Fremdkapital
k. A.

Einkunftsart
Abgeltungsteuer

Risiken

Da der Anleger mit dieser Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden. Nachfolgend können weder sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken genannt noch die nachstehend genannten Risiken abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage zu entnehmen.

Maximalrisiko

Im Zusammenhang mit der Investition in diese Vermögensanlage drohen dem Anleger Risiken, die nicht nur zu einem Totalverlust seiner Investition und seiner Zinsansprüche gegenüber der Emittentin führen können, sondern darüber hinaus den Anleger auch in seiner weiteren persönlichen wirtschaftlichen Situation betreffen können. Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert auftreten. Dadurch können sich Risikofolgen über die Summe der Auswirkungen der einzelnen Risiken hinaus verstärken, woraus sich besonders nachteilige Effekte ergeben können. Die Realisierung einzelner oder mehrerer Risiken kann zur Insolvenz der Emittentin führen. Der Anleger könnte seine Ansprüche gegenüber der Emittentin auf Zinsen und Rückzahlung nicht realisieren (Totalverlust). Das vorliegende Anleiheangebot eignet sich nicht, auf Ebene des Anlegers ganz oder teilweise durch Fremdkapital finanziert zu werden. Es wird ausdrücklich von einer persönlichen Fremdfinanzierung der Vermögensanlage abgeraten. Unabhängig davon, ob der Anleger Zahlungen (Zinsen und Rückzahlung) von der Emittentin erhält, wäre der einzelne Anleger verpflichtet, den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für eine etwaige persönliche Fremdfinanzierung seiner Vermögensanlage zu leisten oder die Finanzierung vorzeitig zurückzuführen. Des Weiteren besteht auf Ebene des Anlegers das Risiko des Eintretens zusätzlicher Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe, die Verzinsung oder die Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen. Dies alles kann dazu führen, dass der Anleger entweder seine Teilschuldverschreibungen veräußern muss, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, oder dass er die Zahlungsverpflichtungen aus seinem weiteren Vermögen bestreiten muss, d. h. aus anderen Mitteln als den Teilschuldverschreibungen. Falls der Anleger die Teilschuldverschreibungen veräußern muss, kann eine Verwertung der Teilschuldverschreibungen nicht oder nur zu einem Betrag möglich sein, der für die Begleichung etwaiger persönlicher Verbindlichkeiten aus der Investitionsfinanzierung oder zusätzlicher Steuerzahlungsverpflichtungen nicht ausreicht. In diesem Fall müssen persönliche Verbindlichkeiten aus dem weiteren Vermögen des jeweiligen Anlegers zurückgeführt werden. Sind derartige Mittel nicht ausreichend vorhanden oder können sie nicht beschafft werden, besteht das Risiko einer Vollstreckung in das weitere Vermögen des Anlegers. Dies kann alles bis zur persönlichen Insolvenz des Anlegers als maximales Risiko führen.

Ausfallrisiko (Emittentenrisiko), Nachrangrisiko und Bonitätsrisiko

Die Teilschuldverschreibungen sind Vermögensanlagen zur Unternehmensfinanzierung. Der Anleihegläubiger ist damit den unternehmerischen Risiken der Emittentin ausgesetzt. Die Emittentin kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Die Ansprüche der Anleihegläubiger gegen die Emittentin (Zinszahlung bzw. Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen) sind nachrangig gegenüber allen sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin, auch den nachrangigen Forderungen Dritter. Sie können nicht geltend gemacht werden, solange und soweit dies einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin herbeiführen würde. Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner ihren Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen.

Allgemeine operative Risiken

Erträge aus Projekten können sich nicht wie geplant entwickeln. Solche allgemeinen operativen Risiken können erhebliche Nachteile für das Ergebnis und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin nach sich ziehen.

Investitionsrisiko

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin hängt im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Investitionsvorhaben ab. Hier besteht das Risiko, dass ungünstige Investitionsobjekte ausgewählt werden und/oder die ausgewählten Investitionsobjekte sich negativ entwickeln, sodass von der Emittentin weniger Gewinne als geplant oder gar Verluste erwirtschaftet werden und dadurch die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht bedient werden können.

Fehlende Investitionsmöglichkeiten

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt einer geplanten Investition nicht genügend geeignete Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind, in die die Emittentin investieren kann, insbesondere wenn es nicht zur Beteiligung an dem geplanten Erstinvestment kommt. Für diesen Fall und aufgrund dadurch fehlender Erlöse aus Investitionen besteht das Risiko, dass die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche nicht oder nicht in der geplanten Höhe erfüllt werden. Die Investition in Projekte kann erhebliche Such- und Transaktionskosten nach sich ziehen, was negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin haben und zu einer Verringerung der kalkulierten Renditen führen kann.

Aufsichtsrecht

Nach derzeitigem Stand bedarf die Emittentin keiner Erlaubnis nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder sonstigen gesetzlichen Verordnungen. Es ist aber möglich, dass die Vertrags- oder Anlagebedingungen so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emittentin so verändert, dass sie ein Investmentvermögen im Sinne des KAGB darstellt, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Maßnahmen nach § 15 KAGB ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin anordnen kann. Das vorgenannte Risiko kann sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken.

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Erstes Investment nach „alten EEg“ steht bereits: Eine Beteiligung an einer Windenergieanlage vom Typ N117/2400 wurde bereits als erstes Investment ins Portfolio der Anleihegesellschaft aufgenommen. Die 2,4-MW-Anlage im sächsischen Vogtland ist seit August 2016 am Netz und profitiert daher noch von dem gesetzlichen Einspeisetarif nach EEG 2014. Der Hersteller Nordex garantiert für die Anlage eine hohe technische Verfügbarkeit von 96%.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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