Hier geht es zu den aktuellen Beteiligungen von reconcept
Mit dem „RE09 Windenergie Deutschland“ bietet Ihnen reconcept die Möglichkeit, in den etablierten Markt für Windenergie in Deutschland zu investieren. Windenergie ist die tragende Säule der Energiewende und eine der wichtigsten Wachstumsbranchen in Deutschland. Aufgrund langjähriger Erfahrungen von reconcept sind die Erträge durch die Erzeugung und Vermarktung von Windstrom gut kalkulierbar. Investments in Windenergie profitieren zudem von einer stabilen, langjährigen Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2035 auf bis zu 60 Prozent erhöht werden. Windenergie wird dabei voraussichtlich den größten Anteil leisten.
Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden. Nachfolgend können weder sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken noch die nachstehend genannten Risiken abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt zu dieser Vermögensanlage in seiner jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.
Im Zusammenhang mit der Investition in diese Vermögensanlage drohen dem Anleger Risiken, die nicht nur zu einem Totalverlust der Einlage zzgl. Agio und ggf. sonstiger Ansprüche des Anlegers gegenüber der Beteiligungsgesellschaft führen können, sondern darüber hinaus den Investor auch in seiner weiteren persönlichen wirtschaftlichen Situation betreffen können. Risiken können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert auftreten. Dadurch können sich Risikofolgen über die Summe der Auswirkungen der einzelnen Risiken hinaus verstärken, woraus sich besonders nachteilige Effekte ergeben können. Die Realisierung einzelner oder mehrerer Risiken kann zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Der Anleger würde seine geleisteten Einlagen verlieren und müsste bereits erhaltene Auszahlungen zurückzahlen. Dies kann dazu führen, dass der Anleger die Zahlungsverpflichtungen aus seinem weiteren Vermögen bestreiten muss. Das vorliegende Beteiligungsangebot eignet sich nicht, auf Ebene der Anleger ganz oder teilweise durch Fremdkapital finanziert zu werden. Es wird ausdrücklich von einer persönlichen Fremdfinanzierung der Vermögensanlage abgeraten. Unabhängig davon, ob er Auszahlungen erhält, wäre der einzelne Anleger verpflichtet, den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) für eine etwaige persönliche Fremdfinanzierung seiner Vermögensanlage zu leisten oder die Finanzierung vorzeitig zurückzuführen. Dies kann dazu führen, dass der Anleger die Zahlungsverpflichtungen aus seinem weiteren Vermögen bestreiten muss. Des Weiteren besteht auf Ebene des Anlegers das Risiko des Eintretens einer wieder auflebenden Haftung und/oder des Entstehens zusätzlicher Zahlungspflichten aufgrund von Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Kommanditanteile. Es besteht das Risiko, dass der Anleger aus einem oder mehreren dieser Gründe die Beteiligung veräußern muss. Eine Verwertung der Beteiligung kann nicht oder nur zu einem Betrag möglich sein, der für die Begleichung etwaiger persönlicher Verbindlichkeiten aus der Beteiligungsfinanzierung, einer wieder auflebenden Haftung oder zusätzlicher Steuerzahlungspflichten nicht ausreicht. In diesen Fällen müssten persönliche Verbindlichkeiten aus anderen Mitteln als der Beteiligung zurückgeführt werden. Sind derartige Mittel nicht ausreichend vorhanden oder können sie nicht beschafft werden, besteht das Risiko einer Vollstreckung in das weitere Vermögen des Anlegers. Dies alles könnte bis zur persönlichen Insolvenz des Anlegers als maximales Risiko führen muss.
Bei dem Beteiligungsangebot reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung und langfristige Kapitalanlage. Das wirtschaftliche Ergebnis ist abhängig von einer Vielzahl variabler, nicht vorhersehbarer und auch nicht beeinflussbarer Faktoren, insbesondere der Entwicklung des Marktes der Erneuerbaren Energien, dem Kaufpreis für die Windenergieanlagen bzw. ggf. dem Kaufpreis für Windenergieanlagenprojekte und deren Errichtung sowie dem potenziellen Erlös im Fall der Veräußerung. Für die planmäßig schlüsselfertig zu erwerbenden Windenergieanlagen werden Windgutachten erstellt, die helfen sollen, das Windpotenzial während der geplanten Betriebsdauer zu ermitteln. Sind die tatsächlichen Windverhältnisse schlechter als prognostiziert, wirkt sich das negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage aus. Die Veräußerung der Windenergieanlagen ist vertraglich nicht gesichert. Es ist daher möglich, dass die Windenergieanlagen nicht oder nicht zu den gewünschten Konditionen verkauft werden können. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich ändern und Auswirkungen auf die Emittentin haben. Das wirtschaftliche Ergebnis der Vermögensanlage hängt insbesondere von der Vermarktung des erzeugten Stroms, dem aktuellen Strompreis, der bestehenden Förderungsregelung sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Die Vermarktung des erzeugten Stroms soll planmäßig auf der Grundlage des EEG2014 erfolgen. Die Erlöse der Beteiligungsgesellschaft setzen sich damit aus dem am Markt im Rahmen der Direktvermarktung erzielten Preis und einer Marktprämie zusammen. Die Höhe der Marktprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem im EEG2014 festgelegten anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse EPEX Spot SE in Paris für die Preiszone Deutschland/Österreich. Darüber hinaus ist nach dem EEG2014 eine quartalsweise Absenkung der Fördersätze um jeweils 0,4 % ab dem 01. Januar 2016 vorgesehen (Basisdegression). Daneben ist der anzulegende Wert (erhöhte Anfangsförderung) für im Jahr 2016 in Betrieb genommene Windenergieanlagen abhängig von den jeweiligen Zubauzahlen (atmender Deckel), d.h. die Förderung unterliegt einer zusätzlichen Sonderabsenkung auf bis zu 1,2 % pro Quartal bzw. Sondererhöhung, deren Höhe vom tatsächlichen Ausbau der Windenergie an Land abhängt. Die Festlegung des Degressionssatzes erfolgt quartalsweise. Der erhöhte Anfangswert gilt grundsätzlich für die ersten fünf Jahre. Wie lange der erhöhte Anfangswert darüber hinaus gilt, hängt vom Windpotenzial des Standorts der Anlage ab (Referenzertragsmodell). Die Anbieterin geht anhand ihrer Erwartungen der Zubauzahlen und der gesetzlichen Regelungen von einer Vergütung i. H. v. 8,48 ct/kWh aus, die im Rahmen der erhöhten Anfangsförderung über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt werden soll. Es ist nicht auszuschließen, dass der im Rahmen der Direktvermarktung erzielte Strompreis unter dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse liegt, der Referenzertrag in Folge des abweichenden Windpotenzials des Standorts anders ausfällt oder die erhöhte Anfangsförderung nicht über den prognostizierten Zeitraum gewährt wird. Sollten die Anlagen erst nach 2016 in Betrieb genommen werden, besteht darüber hinaus das Risiko einer weiteren Reduktion der Förderung. Dies alles kann u.a. dazu führen, dass die erzielten Vergütungen für den erzeugten und abgenommenen Strom niedriger ausfallen als geschätzt, mit der Folge geringerer Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio. Die Investition soll zum Teil über Fremdkapital finanziert werden, das unabhängig von der Einnahmesituation der Emittentin zu bedienen sein wird, und dessen Zins- und Rückzahlungsbedingungen bei Prospektaufstellung noch nicht feststehen.
Die Emittentin kann aufgrund geringerer Einnahmen und/oder höherer Ausgaben als prognostiziert zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Die daraus folgende Insolvenz der Emittentin kann zum Verlust der Einlage des Anlegers nebst Agio führen, da die Emittentin keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Der einzelne Anleger schuldet gegenüber der Beteiligungsgesellschaft bzw. den anderen Gesellschaftern die vollständige Erbringung seiner gezeichneten Kapitaleinlage zzgl. Agio. Die persönliche Haftung des einzelnen Anlegers kann im Außenverhältnis gem. § 172 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) aufgrund von Eigenkapital- oder Agiorückzahlungen bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (gemäß Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft i. H. v. 10 % der Pflichteinlage) wieder aufleben, sofern dadurch der Stand des Kapitalkontos des Anlegers unter den Betrag der Haftsumme sinkt oder schon zuvor diesen Wert nicht erreicht. Wird der einzelne Anleger deswegen durch Gläubiger der Beteiligungsgesellschaft persönlich in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, die Forderungen der Gläubiger entsprechend der nach vorstehenden Grundsätzen wieder auflebenden Haftung unmittelbar zu begleichen. Gem. § 160 HGB haftet der ausscheidende Kommanditist in Höhe der ggf. wieder auflebenden persönlichen Haftung, bis zu der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme, noch für einen Zeitraum von fünf Jahren ab seinem Ausscheiden für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, soweit diese bis zu seinem Ausscheiden entstanden sind. Insoweit kann er auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft von Gläubigern der Gesellschaft persönlich in Anspruch genommen werden. Eine noch weitergehende Haftung der Anleger nach den §§ 30ff. GmbHG analog bis maximal zur Höhe der empfangenen Auszahlungen ist möglich, wenn Auszahlungen unter Verstoß gegen die gesetzlichen Eigenkapitalerhaltungsvorschriften der §§ 30f. GmbHG analog erfolgt sind. Dies kann dazu führen, dass Anleger erhaltene Auszahlungen aus ihrem übrigen Vermögen wieder zurückzahlen müssen. Die Treugeber als mittelbar an der Beteiligungsgesellschaft Beteiligte haften gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft nicht unmittelbar. Über die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages stehen sie aber im Ergebnis den Direktkommanditisten gleich. Sie sind der Treuhandkommanditistin gegenüber zum Ersatz von Aufwendungen und zur Befreiung von Verbindlichkeiten verpflichtet, die sich aus deren Verpflichtungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft und ihrer Haftung gegenüber den Gläubigern ergeben. Ein Treugeber hat die Treuhandkommanditistin entsprechend seinem Anteil von ihren Verpflichtungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft und Dritten freizustellen. Dies kann gegenüber der Beteiligungsgesellschaft zu Zahlungspflichten des Anlegers bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals führen. Gegenüber Dritten haftet die Treuhandkommanditistin entsprechend der nach vorstehenden Grundsätzen wieder auflebenden Haftungshöhe. Von dieser Verpflichtung hat der Treugeber sie freizustellen. Den Treugeber trifft damit wirtschaftlich die Haftung der Treuhandkommanditistin, was sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken kann. Der Wechsel von Anlegern zum Direktkommanditisten erfolgt aufschiebend bedingt bis zur Eintragung der Anleger als Kommanditisten ins Handelsregister. Bis dahin werden sie als atypisch stille Gesellschafter behandelt und im Innenverhältnis zur Gesellschaft so gestellt, als wären sie bereits wirksam beigetreten. Bisher liegt noch keine relevante Rechtsprechung zur persönlichen Haftung eines so beitretenden Gesellschafters vor. Insofern ist es möglich, dass die zunächst als atypisch stille Einlage geleistete Zahlung nicht oder nicht in vollem Umfang als werthaltige Einlage der Pflichteinlage der Kommanditbeteiligung gewertet wird. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass der in die Stellung eines Direktkommanditisten wechselnde Gesellschafter dennoch bis zu seiner Eintragung im Handelsregister für die Differenz persönlich haftet. Sofern und soweit die Gesellschafterversammlung erfolgte Vorabauszahlungen nicht genehmigt, sind diese zurückzuzahlen. Dies alles könnte bis zur persönlichen Insolvenz des Anlegers führen.
Die Anlagestrategie sieht vor, Windenergieanlagen (Anlageobjekte) zu erwerben oder zu errichten und zu betreiben. Das Anlageziel ist es, Strom aus den zu errichtenden Windenergieanlagen zu produzieren, zu verkaufen und die Windenergieanlagen später wieder zu veräußern. Die Anlagepolitik der Gesellschaft ist die geplante Investition in Windenergieanlagen im Zielmarkt Deutschland, sowie deren anschließender Betrieb und Veräußerung. Die konkreten Windenergieprojekte bzw. Windenergieanlagen stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Es ist vorgesehen, dass die Beteiligungsgesellschaft schlüsselfertige Windparks erwirbt. Der Erwerb von Projektrechten und die anschließende Errichtung von Windparks ist auch zulässig. Die reconcept Gruppe ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits mit verschiedenen Projektpartnern in intensiven Gesprächen, um mögliche geeignete Projekte für die Sachwertbeteiligungen anzubinden. Das Beteiligungsangebot soll prognosegemäß aus Windenergieanlagen und Komponenten namhafter Hersteller bestehen. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Rahmenparameter müssen die Investitionen jeweils die im Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien erfüllen (s. Prospekt Seite 52f.). Die Investitionen in die Anlageobjekte sollen planmäßig i. H. v. 80% mit langfristigen Darlehen finanziert werden. Dafür sollen Darlehen von etablierten Geschäftsbanken aufgenommen werden.
Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.
Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.
1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.
3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.
4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)