Steiner & Company MAP Real Estate 1

Erster Publikums-AIF der MAP-Fondsreihe investiert in breit diversifiziertes Immobilienportfolio im In- und Ausland

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Steiner & Company MAP Real Estate 1
Geschlossen
Produktklasse Alternativer Investmentfonds
EmissionshausSteiner & Company
EmissionstypImmobilienfonds, AIF
Kategorie Immobilien, Immobilienähnliche Anlagen
Laufzeit rd. 10 Jahre
Mindestbeteiligung 5.000 EUR
Eigenkapitalanteil 100%
Substanzquote 91,88%
Besteuerung Gewerbebetrieb
Auszahlungen1) 5-7% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 165,4%
Agio2) 5% Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: Steiner & Company MAP Real Estate 1

Mit dem MAP Real Estate I startet Steiner & Company ihren ersten Publikums-AIF nach den strengeren KAGB-Regeln und setzen damit die erfolgreiche MAP Fonds-Reihe fort. Sie als Privatanleger erhalten lukrative Zugangswege zu sonst exklusiven und nicht unmittelbar verfügbaren Immobilien-Investments bei gleichzeitig breiter Streuung. Ziel des Dachfonds ist ein diversifiziertes Portfolio aus Immobilien bzw. Immobilienbeteiligungen im In- und Ausland. Im Fokus stehen wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Bestandsobjekte, aber auch Projektentwicklungen. Das Portfolio soll sich dabei zu mindestens 65 Prozent aus Immobilien in Deutschland zusammensetzen.

Details: Steiner & Company MAP Real Estate 1

  • Fortsetzung der erfolgreichen MAP-Reihe als vollregulierter Publikums-AIF
  • MAP Investment Advisory aus erfahrenen Partnern mit sehr gutem Trackrecord
  • Breite Risikostreuung auf ca. 20 mittelbare und unmittelbare Investitionen im Marktsegment Immobilien
Emittentin
MAP Real Estate I geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Art
Geschlossener Publikums-AIF

KVG
SteinerCompany Invest GmbH

Verwahrstelle
BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Beteiligungsvolumen
15.749.750 EUR

Zeichnungskapital
14.995.000 EUR

Agio
749.950 EUR

Fremdkapital
0,00 EUR

Einkunftsart
§ 15 EStG Gewerbebetrieb

Risiko:

Mit der Investition in den Fonds sind neben der Chance auf Wertsteigerung und Auszahlungen auch Risiken verbunden. Die wirtschaftliche Entwick¬lung des Fonds hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab. Diese Faktoren sind nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Der Anleger sollte bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken berücksichtigen. Die nachfolgend aufgeführten Risiken stellen einen Auszug dar und können nicht umfassend erläutert werden. Eine umfassende Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt auf den Seiten 39 ff. zu entnehmen. Die mit dieser Anlage verbundenen wesentlichen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten und werden im Folgenden beschrieben:

Maximalrisiko:

Das maximale Risiko des Anlegers besteht im Totalverlust seiner Einlage zzgl. Agio. Im Falle einer Finanzierung der Beteiligung mit Fremdkapital können die Risiken den Anleger auch in seiner weiteren persönlichen wirtschaftlichen Situation betreffen und zur privaten Insolvenz des Anlegers führen.

Blind-Pool-Risiko:

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, in welche Zielinvestments der Fonds konkret investieren wird. Auch bei Beitritt des Anlegers wird je nach Zeitpunkt von dessen Beitritt entweder noch kein Zielinvestment erworben sein oder jedenfalls die endgültige Zusammen¬setzung des Investitionsportfolios noch nicht feststehen. Es besteht das Risiko, dass die angestrebten Zielinvestments nicht realisiert werden können oder die prognostizierten Auszahlungen/Rückflüsse nicht erzielt werden. Dies könnte die Ergebnisse des Fonds negativ beeinflussen und sich nachteilig auf die vom Anleger erzielbare Rentabilität auswirken bis hin zum Totalverlust des gesamten Zeichnungsbetrages (einschließlich Agio) des Anlegers.

Wertentwicklung der Zielinvestments:

Die Wertentwicklung des Fonds hängt im Wesentlichen von der Wertentwicklung der zu erwerbenden Zielinvestments ab. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die Zielinvestments der Fondsgesellschaft noch nicht fest. Die Wertentwicklung der Zielinvestments hängt von der Entwicklung zahlreicher Umstände und Bedingungen ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne oder alle Zielinvestments schlechter entwickeln als bei Gestaltung dieses Beteiligungsangebotes angenommen. Es kann zu einem Verlust des gesamten Zeichnungsbetra¬ges des Anlegers (einschließlich Agio) führen.

Risiko der Insolvenz des Fonds:

In den Fällen, in denen der Fonds entgegen der Planung geringere oder keine Einnahmen und/oder höhere Ausgaben hat, besteht die Möglichkeit, dass der Fonds insolvent werden kann.

Haftungsrisiko:

Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommanditist für Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft in Höhe der für ihn im Handels¬register eingetragenen Haftsumme. Nach dem Gesellschaftsvertrag der MAP RE Multi Asset Portfolio Real Estate 1 GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG entspricht die Haftsumme 1 % der übernommenen Pflichteinlage. Diese persönliche Haftung im Außenverhältnis erlischt, sofern und soweit ein Betrag in Höhe der Haftsumme geleistet worden ist. Kommt es jedoch zu Auszahlungen (Entnahmen) an den Anleger, durch die sein Kapitalkonto bei einer Fondsgesellschaft unter den Betrag seiner Haftsumme sinkt, lebt die persönliche Haftung des Anlegers gegenüber Dritten gemäß § 172 Abs. 4 HGB in der Höhe wieder auf, in der die Haftsumme nicht mehr von der darauf erbrachten Einlageleistung gedeckt ist. Die vor-stehend beschriebenen Haftungsrisiken bestehen für einen rein treugeberisch über die Treuhänderin beteiligten Anleger entsprechend, da dieser die Treuhänderin gemäß dem Treuhandvertrag insoweit freizustellen hat.

Fungibilitätsrisiko:

Die Übertragung einer Beteiligung an dem Fonds bedarf sowohl bei einer direkt gehaltenen Beteiligung als auch bei einer mittelbar über die Treu¬händerin gehaltenen Beteiligung grundsätzlich der Zustimmung der Komplementärin, die ihre Zustimmung aus sachlichen Gründen verweigern kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass für den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds kein gesetzlich geregelter Markt besteht.

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, in welche kon¬kreten Anlageobjekte investiert werden soll (sog. „Blind-Pool“). Es soll ein breit diversifiziertes Portfolio durch nationale und internationale sowie durch unmittelbare und mittelbare Investitionen in dem Marktsegment Immobilien aufgebaut werden.

Dabei sind Anlagegrenzen (Investitionskriterien) zu beachten, innerhalb derer das Portfolio mittelbar und unmittelbar zusammen¬gestellt wird:

  • mind. 50 % des Wertes der Gesellschaft werden in das Immobiliensegment „Wohnen“ investiert
  • max. 50 % des Wertes der Gesellschaft werden in das Immobiliensegment „Gewerbe“ investiert
  • mind. 65 % des Wertes der Gesellschaft werden in Deutschland investiert
  • max. 35 % des Wertes der Gesellschaft werden im Ausland investiert. Als Ausland gilt dabei nur Europa (mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland), Nordamerika, Japan und Australien der Anteil von Investitionen im Ausland darf jeweilig 15 % des Wertes der Gesellschaft nicht überschreiten werden
  • ca. 65 % des Wertes der Gesellschaft werden als mittelbare Investitionen über den Erwerb von geschlossenen Fonds, AIF etc. getätigt.
    Für diese gilt:
    • an denen Anteile erworben werden sollen, muss das Investitionsobjekt feststehen (keine sog. „Blind-Pool-Fonds“)
    • an denen Anteile erworben werden sollen, dürfen Fremdwährungen nur auf Amerikanische Dollar, Canadische Dollar, Australische Dollar, Schweizer Franken, Japanische Yen oder Britische Pfund lauten
    • an denen Anteile erworben werden sollen, darf die Gesamtkostenquote ohne Ausgabeaufschlag (Agio) 20 Prozent ihres Wertes nicht übersteigen
    • Von den geschlossenen AIF, an denen Anteile durch die Gesellschaft erworben werden sollen, müssen mindestens 85 Prozent der Vertriebsprovisionen (inkl. Ausgabeaufschlag) an die Gesellschaft rückvergütet werden
  • Die Gesellschaft wird bis zu ihrer Auflösung maximal 25 Prozent des Wertes der Gesellschaft in Sachwerte eines AIF-Managers investieren
  • ca. 35 % des Wertes der Gesellschaft werden als unmittelbare Investitionen über den direkten Erwerb von Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland getätigt.
    Für diese gilt:
    • ca. 65 % des Wertes der Gesellschaft werden in Bestandsimmobilien investiert. Bestandsimmobilien müssen bei Ankaufsprüfung eine Vermietungs-/Verpachtungsquote durch entsprechende Verträge von mind. 75 % der Nettomietfläche sicherstellen
    • ca. 35 % des Wertes der Gesellschaft werden in Grundstücks- oder Projektentwicklungen investiert.

Immobilien können als Projektentwicklung erworben werden, wenn das zugehörige Grundstück eigentumsrechtlich gesichert ist und eine positiv beantwortete Bauvoranfrage oder eine Baugenehmigung vorliegt. Immobilien können im Bau befindlich erworben werden, wenn ihre Vermietung/Verpachtung nach Baufertigstellung durch entsprechende Verträge zu mindestens 50 Prozent der Nettomietfläche sichergestellt ist.

Einzelheiten zu den Investitionskriterien befinden sich im Verkaufsprospekt auf der Seite 24ff.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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