RISIKO- UND ERTRAGSPROFIL/WESENTLICHE RISIKEN
Mit dieser unternehmerischen Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist ein langfristiges Engagement verbunden. Der Anleger partizipiert am Vermögen und Ergebnis (Gewinn und Verlust) der Fondsgesellschaft gemäß seiner Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen. Die nachfolgend aufgeführten Risiken, die einzeln aber auch kumuliert auftreten können, können die Wertentwicklung der Fondsgesellschaft und damit auch das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Bei negativer Entwicklung besteht für den Anleger das Risiko, dass er einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet. Dies könnte zur Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen (Maximalrisiko). Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist daher nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.
Geschäftsrisiko
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investitionen der Fondsgesellschaft und damit auch der Erfolg des Anlegers hängt von einer Vielzahl von Einflussgrößen ab. Weder die AIF-KVG noch die Fondsgesellschaft können Höhe und Zeitpunkt von Rückflüssen aus den Vermögensgegenständen der Fondsgesellschaft zusichern oder garantieren. Insbesondere die Entwicklung der Immobilienmärkte im Allgemeinen sowie die spezielle Entwicklung der über die Objektgesellschaften erworbenen Immobilien (z. B. Vermietungssituation, Instandhaltungskosten, Altlasten, Standortentwicklung) haben Einfluss auf die Wertentwicklung und die Erträge der Fondsgesellschaft. Auch eine etwaige Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Fondsgesellschaft auswirken.
Marktrisiko
Die von der Fondsgesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände sind Marktschwankungen ausgesetzt. Dadurch können Wertverluste entstehen. Das Marktrisiko schließt das Zinsänderungsrisiko mit ein. Zinserhöhungen können sich negativ auf den zu leistenden Kapitaldienst der Fondsgesellschaft bzw. der Objektgesellschaften auswirken und damit die Rendite der Anleger vermindern.
Adressenausfallrisiko
Kommt ein Vertragspartner der Fondsgesellschaft seinen vertraglichen Zahlungs- bzw. Leistungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nach, so tritt ein Adressenausfallrisiko ein, welches sich negativ auf das Ertragsprofil der Fondsgesellschaft auswirken kann.
Liquiditätsrisiko
Es besteht das Risiko, dass die zum Begleichen von fälligen Zahlungen benötigten Zahlungsmittel nicht vorhanden oder nur zu erhöhten Kosten zu beschaffen sind. Dieses Risiko kann z. B. dann entstehen, wenn Immobilien leer stehen oder Mieter keine Miete zahlen und somit keine Rückflüsse aus den Immobilien erzielt werden. Da ein Großteil des vorhandenen Kapitals mittelbar in Immobilien investiert ist und ein zeitnaher Verkauf sich oft schwierig gestaltet, besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft bei unvorhersehbaren und nicht kalkulierbaren eintretenden Zahlungsverpflichtungen diesen mangels vorhandener Liquidität nicht nachkommen kann.
Insolvenzrisiko/fehlende Einlagensicherung
Die Fondsgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn die Fondsgesellschaft geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Da die Fondsgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört, kann die daraus folgende Insolvenz der Fondsgesellschaft zum Verlust des Zeichnungsbetrages zzgl. Ausgabeaufschlag des Anlegers führen.
Allgemeines Haftungsrisiko
Anleger, die sich als Kommanditisten im Handelsregister eintragen lassen, haften gegenüber Gläubigern der Fondsgesellschaft in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme von 1 % der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften mittelbar gegenüber der Treuhänderin. Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe der Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Ein Aufleben der Haftung kann erfolgen, sofern Auszahlungen der Fondsgesellschaft an den Anleger vorgenommen werden und diese nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind. Damit erfolgt eine Einlagenrückgewähr, die unter Umständen dazu führt, dass die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt. Die Haftung bleibt auf die Höhe der Haftsumme begrenzt.
Blindpoolrisiko
Die Fondsgesellschaft hat noch keine Vermögensgegenstände erworben und es steht auch noch nicht fest, welche konkreten Vermögensgegenstände sie erwerben wird. Der Anleger kann sich also im Zeitpunkt seines Investments kein eindeutiges Bild über die Vermögensgegenstände und die hieraus möglicherweise resultierenden Risiken machen.
Eingeschränkte Fungibilität
Eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich. Eine Veräußerung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft darf nur mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin zu dem im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zeitpunkten erfolgen. Das Handelsvolumen und die Anzahl der Marktteilnehmer am Zweitmarkt für geschlossene AIF sind nicht mit anderen Märkten, wie z. B. dem Aktienmarkt, vergleichbar. Es besteht somit das Risiko, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Erwerber gefunden werden kann. Ferner besteht die Möglichkeit, dass aufgrund eines geringen Veräußerungspreises ein Verkauf nur mit einem Verlust erfolgen kann.
Da der Anleger mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement eingeht, sollten in die Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbezogen werden, die an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden können. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Kapitel 3 „Risiken“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen.
(Stand: 23.05.2017)