Vier-Sterne-Hotel am Bodensee
Emissionstyp Immobilienfonds
Kategorie Österreich, Gewerbe
Laufzeit unbestimmt
Mindestbeteiligung 20.000 EUR
Substanzquote 84,42 %
Ausschüttungen1) 5,75 - 8 % p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 277,74 %
Agio2) 5 % Hinweis
Der Fonds investiert in ein Vier-Sterne-Hotel im österreichischen Bundesland Vorarlberg, mitten im Drei-Länder-Eck Deutschland – Österreich – Schweiz. Der denkmalgeschützte Altbestand des heutigen "Seehotels Am Kaiserstrand" in Lochau diente vor 100 Jahren als Kaiser-Strand-Hotel, wurde dann als Kaserne genutzt und an einem geschichtsträchtigen Platz direkt am österreichischen Bodenseeufer revitalisiert. Das Hotel mit Restaurant, Gastgarten, Konferenzräumen, Wellnessbereich, Badehaus und Anlegesteg wurde im Juli 2010 wiedereröffnet und ist langfristig fest vermietet.
Seit der Eröffnung erfreut sich das Fondsobjekt einer großen Akzeptanz und wird als Bereicherung in der Region wahrgenommen. Das Hotel verfügt über eine Gesamtkapazität von 102 Zimmern und Suiten. Dies sind 73 Standard-Doppelzimmer, davon acht Zimmer mit einer Größe von 22 bis 24qm und 65 Zimmer mit einer Größe von 24 bis 30qm, außerdem 15 Komfort-Doppelzimmer mit einer Größe von 30 bis 40qm, 13 Juniorsuiten mit einer Größe von jeweils über 40qm und eine ca. 85qm messende Kaisersuite. Die Zimmer verfügen größtenteils über einen Blick auf den Bodensee und sind teilweise behindertengerecht ausgestattet.
Der Fonds und seine Vorzüge:
- Begehrte Lage am Bodensee
- Alleinstellungsmerkmal durch das repräsentative Badehaus im Bodensee
- Vollständige Kernsanierung des Objektes und Wiedereröffnung 2010
- Entwicklung des Hotels zum repräsentativen Aushängeschild des östlichen Bodenseeufers
- Inflationsschutz durch indexierten Pachtvertrag
Weitere Eckdaten des Fonds
- Prognosezeitraum des Fonds: 20 Jahre
- Pachtvertragslaufzeit 25 Jahre plus 5 Jahre Verlängerungsoption
- Ausschüttungen erfolgen in monatl. Teilbeträgen
- Progn. durchschn. Wertzuwachs vor Steuer: 7,90 % p.a.
- Sofort beginnende annuitätische Tilgung i. H. v. anfänglich 2,00 % p.a.
- Besondere steuerliche Gegebenheiten
