Alternative Investmentfonds (engl. alternative Investment Fund) sind laut AIFM-Richtlinie „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Anlagezweige, dessen Zweck in gemeinsamen Anlagen und hebelfinanzierten „Managed Accounts“ besteht und der nicht nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/65/EG zugelassen werden muss.“
Nach aktueller Regelung werden im Kapitalanlagegesetzbuch als AIF alle geschlossenen Fonds eingestuft.
