Die Gesellschafter seriöser Geschlossener Fonds (z.B. Schiffsbeteiligungen, hier im Beispiel aber anhand von Medienfonds/ Medienbeteiligungen bzw. Filmfonds beschrieben) werden mit der Zeichnung ihrer Fondsanteile meist zu Co-Produzenten, jedenfalls aber zu Miteigentümern von hochwertigen Kino- und Fernsehfilmen und partizipieren an den laufenden Erträgen aus der Kinoverwertung, der weltweiten TV-Ausstrahlung und aus der Verwertung aller Nebenrechte der jeweiligen Filme, sowie an den sich im Laufe der Jahre aufbauenden stillen Reserven, die bei Auflösung der Gesellschaft realisiert werden können.