Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist laut § 17 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ein Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland. Ihr Geschäftsbetrieb ist darauf gerichtet, inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF zu verwalten.
Es ist zu unterscheiden zwischen:
- OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaften &
- AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften
Wer nach dem 22. Juli 2014 geschlossene Fonds vertreiben will, muss entweder eine eigene KVG gründen und genehmigen lassen oder mit einer Service-KVG zusammenarbeiten. Beispiel einer Service-KVG ist u.a. Hansainvest.
Die HAM Hamburg Asset Management GmbH ist ein Joint-Venture von Hesse Newman und HEH und bündelt als KVG die Investmentgeschäfte beider Unternehmen. HAM ist eine der ersten von der BaFin zugelassenen Kapitalverwaltungsgesellschaften nach der neuen, im Juli 2013 in Kraft getretenen AIFM-Regulierung.
