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Der Fondgesellschafter (Gesellschafter) kann die ihm kapitalanteilig von der Fondsgesellschaft zugerechneten Verluste im Rahmen seiner persönlichen Einkommenssteuerveranlagung grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften ausgleichen; seit 1999 sind dabei allerdings gewisse Einschränkungen zu beachten:

Während innerhalb einer Einkunftsart - hier Einkünfte aus Gewerbebetrieb - weiterhin keine Verlustausgleichsbeschränkung besteht, gilt für den positiven Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten eine Obergrenze von 50.000 EURO für Ledige, von 100.000 EURO für zusammenveranlagte Verheiratete. Darüber hinausgehende Verluste können in Höhe der Hälfte der verbleibenden Einnahmen ausgeglichen werden; ein danach noch verbleibender Verlust ist auf das Vorjahr rücktrags- bzw. in die Zukunft vortragsfähig und kann im jeweiligen Jahr in denselben Grenzen ausgeglichen werden.

Über diese allgemeinen Angaben hinaus empfiehlt es sich, im konkreten Einzelfall stets den persönlichen Steuerberater hinzuzuziehen.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

Fußnoten:

  1. Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
  2. Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.
  3. Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.
  4. Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)
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