FLEX Fonds Select 1

Einzelhandelsimmobilien an Top-Standorten mit namhaften, langfristigen Mietern

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FLEX Fonds Select 1
Geschlossen
Produktklasse Alternativer Investmentfonds
Emissionshaus FLEX Fonds
Emissionstyp Immobilienfonds, AIF
Kategorie Inland, Gewerbe
Laufzeit ca. 13 Jahre
Mindestbeteiligung 10.000 EUR
Eigenkapitalanteil 46,80%
Substanzquote 92,60%
Besteuerung Vermietung und Verpachtung
Auszahlungen1) 4,4 - 4,8% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 145,64%
Agio2) 5% Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: FLEX Fonds Select 1

Der FLEX Fonds Select 1 ist der erste geschlossene Publikums-AIF aus dem Hause FLEX Fonds und gleichzeitig auch der Beginn einer neuen Produktlinie. Die Produktlinie „Select“ bedeutet, dass FLEX Fonds innerhalb eines Alternativen Investmentfonds (AIF) eine konsequente Auswahl korrespondierender Projekte / Objekte trifft. Beim FLEX Fonds Select 1 liegt der Schwerpunkt auf Einzelhandelsimmobilien in sogenannten Mittelzentren in hervorragender 1-a-Mikrolage (zentral) mit einer soliden Mieterstruktur und langfristigen Mietverträgen. Die Nachhaltigkeit der Erträge soll auch durch die Auswahl von Standorten im wirtschaftsstarken Baden-Württemberg unterstrichen werden.

Details: FLEX Fonds Select 1

  • Stabile, regelmäßige Ausschüttungen aus Mieterträgen
  • Bonitätsstarker Mietermix sorgt für stabile Ertragslage
  • Konservative Prognoseberechnung
  • Sorgfältig ausgewählte Investitionsstandorte
  • Erfahrenes Emissionshaus mit über 25 Jahre Marktpräsenz
Emittentin
FLEX Fonds Select 1 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Art
Geschlossener Publikums-AIF

KVG
FLEX Fonds Invest AG Kapitalverwaltungsgesellschaft, Schorndorf

Verwahrstelle
CACEIS Bank Deutschland GmbH, München.

Fondsvolumen
23.110.000 EUR

Zeichnungskapital
11.370.000 EUR

Agio

Fremdkapital
11.740.000 EUR

Einkunftsart
§ 21 EStG Vermietung und Verpachtung

WESENTLICHE RISIKEN UND CHANCEN

Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) sowie den ausschüttungsfähigen Liquiditätsüberschüssen des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Ausschüttungen und Wertsteigerungen auch Verlustrisiken. Unter anderem können folgende Risiken die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.

Geschäftsrisiko / Spezifische Risiken der Vermögensgegenstände

Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Deren wirtschaftlicher Erfolg hängt maßgeblich von den zu tätigenden Investitionen ab und kann nicht vorhergesehen werden. Weder der AIF noch die KVG können Höhe und Zeitpunkt der an die Anleger zu leistenden Zuflüsse zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab, insbesondere der Entwicklung der Investitionsobjekte der jeweiligen Märkte, welche nicht vorhersehbar ist. Die Erträge des AIF können insbesondere infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken oder ausfallen. Objektstandorte können an Attraktivität verlieren, sodass nur noch geringere Mieten und Verkaufserlöse erzielbar sind. Die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Immobilien kann teurer werden als geplant. Die Immobilien selbst können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden. Ihr Wert kann auch, z. B. wegen nicht erkannter unvorhergesehener Altlasten oder Baumängel, sinken. Es können zudem ungeplante Kosten für Mieterakquisitionen anfallen. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und negative Auswirkungen auf den Ertrag des AIF haben.

Investitionsrisiko

Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung stehen die konkreten zu erwerbenden Immobilien noch nicht fest. Es besteht das Risiko, dass der Immobilienmarkt zum geplanten Erwerbszeitpunkt nicht ausreichend Investitionsmöglichkeiten bietet, die geplanten Investitionen also unter Umständen nicht, nur teilweise und / oder verzögert ausgeführt werden können. Ebenso kann die Reduzierung des Investitionsvolumens auf ein geringeres Maß nicht ausgeschlossen werden. Dann wären die prognostizierten Ausschüttungen und Liquidationserlöse nicht realisierbar. Die Anleger könnten einen teilweisen oder vollständigen Verlust ihrer Kapitaleinlage erleiden.

Fremdfinanzierung

Der AIF finanziert die unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Immobilien planmäßig zum Teil mit Fremdkapital, z. B. mit Darlehen. Ob Fremdkapital in der geplanten Höhe aufgenommen werden kann, ist nicht sichergestellt. Das Fremdkapital ist unabhängig von der Einnahmesituation des AIF zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei positivem Verlauf des AIF dessen Rentabilität, bei negativem Verlauf führen die laufenden Zins- und Tilgungsforderungen dazu, dass das Eigenkapital des AIF schneller aufgezehrt wird. Auch wirken sich Wertschwankungen, d. h. Wertsteigerungen ebenso wie Wertminderungen, stärker auf den Wert der Investitionen aus (sogenannter Hebeleffekt oder Leverage).

Insolvenzrisiko / Fehlende Einlagensicherung

Der AIF kann insolvent werden, also zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und / oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Allgemeines Haftungsrisiko

Anleger, die als Direktkommanditisten am AIF beteiligtsind, haften unmittelbar gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber am AIF beteiligt sind, haften zwar nicht unmittelbar, sind jedoch durch die Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin den Kommanditisten wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 1 % der Pflichteinlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Beteiligungssumme mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, erlischt seine persönliche Haftung; sie kann wieder aufleben, soweit der Anleger Zahlungen von dem AIF erhalten hat, die eine Rückgewähr der Haftsumme darstellen. Daneben ist eine Rückzahlungspflicht des Anlegers gegenüber dem AIF („Innenhaftung“) zu berücksichtigen, soweit der Anleger Auszahlungen erhalten hat, die nicht durch entsprechende Gewinne des AIF gedeckt sind und somit zu einer materiellen Unterkapitalisierung der Komplementär-Gesellschaft des AIF führen (Haftung analog §§ 30, 31 GmbHG). Diese Innenhaftung ist nicht auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.

Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen und kann auch nicht durch Gesellschafterbeschluss begründet werden.

Eingeschränkte Handelbarkeit / Fungibilität

Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar – mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin zum Ablauf eines Kalenderjahres – grundsätzlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund des geringen Handelsvolumens sind diese mit einem funktionierenden Markt, wie z. B. den Aktienbörsen, nicht vergleichbar. Ein Verkauf des Anteils ist also nicht sichergestellt.

Maximales Risiko

Risiken der Haftung des Anlegers gem. §§ 30, 31 GmbHG analog („Innenhaftung“ – siehe oben „Allgemeines Haftungsrisiko“), einer individuellen Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme und von Steuernachzahlungen können über die Beteiligungssumme (Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag) hinaus zu Vermögensverlusten des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers als maximales Risiko führen.

Weiteres Risiko

Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Eine ausführlichere Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt unter Kapital VI „Risiken“ zu entnehmen.

(Stand: 16.05.2018)

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

In ihrer über 29-jährigen Historie hat es die FLEX Fonds-Gruppe verstanden, das Potenzial von Nahversorgungsimmobilien in strategisch gut gelegenen Mittelzentren für ihre Anleger zu nutzen. Das Investitionskonzept „Immobilieninvestitionen in sehr guten Mikrolagen an B-Standorten“ ermöglicht dem Anleger konstante Ausschüttungen auf einem Niveau, das in A-Standorten aufgrund der meist deutlich höheren Ankaufsfaktoren nicht erzielbar ist. Dieses attraktive Verhältnis zwischen Investitionsaufwand und Ertrag macht dieses Immobiliensegment besonders interessant für Anleger, die stabile, laufende Ausschüttungen erzielen wollen. Dabei let FLEX fonds besonderen Wert auf folgende Standortfaktoren, um einen nachhaltigen Investitionserfolg zu gewährleisten: stabile Bevölkerungsentwicklung, hohe Kaufkraft am Standort, gute Einzelhandelsfaktoren, hohe Beschäftigungsquote.

Investitionsobjekte

BÜHLER TOR – BÜHL
Im Westen Baden-Württembergs liegt die große Kreisstadt Bühl. Die rund 30.000 Einwohner zählende Stadt ist ein strukturstarkes Mittelzentrum am Naturpark Schwarzwald. Bühl liegt ca. 10 km südwestlich von Baden-Baden und verfügt über eine schnelle Anbindung an die A5 (4 km).

Das Einkaufszentrum liegt zentral in der Innenstadt von Bühl am Anfang der Fußgängerzone. Durch die Nähe zum Bahnhof ist das Bühler Tor auch mit dem gut ausgebauten ÖPNV einfach zu erreichen.

Das Objekt bildet den neu gestalteten nördlichen Stadteingang, weshalb es als „Bühler Tor“ bezeichnet wird. In unmittelbarer Nähe zum Objekt befinden sich eine Vielzahl lokaler Händler verschiedener Branchen, Restaurants, Banken und die städtische Verwaltung.

Das Objekt wurde 2014 fertiggestellt. Die Immobilie ist in einem neuwertigen Zustand übernommen worden.

KAUFFMANN-AREAL – EBERSBACH
Ebersbach ist eine 15.591 Einwohner zählende Gemeinde im Landkreis Göppingen. Sie ist rund 32 km östlich der Landeshauptstadt Stuttgart gelegen und über die B10 direkt angebunden.

Die gemischt genutzte Immobilie liegt zwischen dem Ebersbacher Bahnhof im Norden und dem Marktplatz im Süden. Sie ist damit zentraler Bestandteil der „Neuen Mitte“ von Ebersbach. Zahlreiche Laufwege von Pendlern führen über das Grundstück zu den nah gelegenen Wohngebieten. Die Immobilie ist weiterhin optimal an den städtischen und regionale ÖPNV angebunden. Die Mikrolage ist aufgrund der Anbindung und Lage sehr gut.

Das im Jahr 2012 fertiggestellte Nahversorgungszentrum Kauffmann-Areal in Ebersbach an der Fils im Landkreis Göppingen besteht aus vier mehrgeschossigen Bauteilen, die sich um einen zentralen Platz gruppieren und verfügt über 250 Stellplätze. Kleinteiliger Einzelhandel ist in der Ebersbacher Innenstadt zu finden. Das Angebot am Objektstandort wird durch angrenzende Mieter sehr gut ergänzt. Das Kauffmann-Areal ist in einem einwandfreien und gepflegten Zustand übernommen worden.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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