WESENTLICHE RISIKEN UND CHANCEN
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) sowie den ausschüttungsfähigen Liquiditätsüberschüssen des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Ausschüttungen und Wertsteigerungen auch Verlustrisiken. Unter anderem können folgende Risiken die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.
Geschäftsrisiko / Spezifische Risiken der Vermögensgegenstände
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Deren wirtschaftlicher Erfolg hängt maßgeblich von den zu tätigenden Investitionen ab und kann nicht vorhergesehen werden. Weder der AIF noch die KVG können Höhe und Zeitpunkt der an die Anleger zu leistenden Zuflüsse zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab, insbesondere der Entwicklung der Investitionsobjekte der jeweiligen Märkte, welche nicht vorhersehbar ist. Die Erträge des AIF können insbesondere infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken oder ausfallen. Objektstandorte können an Attraktivität verlieren, sodass nur noch geringere Mieten und Verkaufserlöse erzielbar sind. Die Bewirtschaftung und Instandhaltung der Immobilien kann teurer werden als geplant. Die Immobilien selbst können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden. Ihr Wert kann auch, z. B. wegen nicht erkannter unvorhergesehener Altlasten oder Baumängel, sinken. Es können zudem ungeplante Kosten für Mieterakquisitionen anfallen. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und negative Auswirkungen auf den Ertrag des AIF haben.
Investitionsrisiko
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung stehen die konkreten zu erwerbenden Immobilien noch nicht fest. Es besteht das Risiko, dass der Immobilienmarkt zum geplanten Erwerbszeitpunkt nicht ausreichend Investitionsmöglichkeiten bietet, die geplanten Investitionen also unter Umständen nicht, nur teilweise und / oder verzögert ausgeführt werden können. Ebenso kann die Reduzierung des Investitionsvolumens auf ein geringeres Maß nicht ausgeschlossen werden. Dann wären die prognostizierten Ausschüttungen und Liquidationserlöse nicht realisierbar. Die Anleger könnten einen teilweisen oder vollständigen Verlust ihrer Kapitaleinlage erleiden.
Fremdfinanzierung
Der AIF finanziert die unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Immobilien planmäßig zum Teil mit Fremdkapital, z. B. mit Darlehen. Ob Fremdkapital in der geplanten Höhe aufgenommen werden kann, ist nicht sichergestellt. Das Fremdkapital ist unabhängig von der Einnahmesituation des AIF zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei positivem Verlauf des AIF dessen Rentabilität, bei negativem Verlauf führen die laufenden Zins- und Tilgungsforderungen dazu, dass das Eigenkapital des AIF schneller aufgezehrt wird. Auch wirken sich Wertschwankungen, d. h. Wertsteigerungen ebenso wie Wertminderungen, stärker auf den Wert der Investitionen aus (sogenannter Hebeleffekt oder Leverage).
Insolvenzrisiko / Fehlende Einlagensicherung
Der AIF kann insolvent werden, also zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und / oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Allgemeines Haftungsrisiko
Anleger, die als Direktkommanditisten am AIF beteiligtsind, haften unmittelbar gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber am AIF beteiligt sind, haften zwar nicht unmittelbar, sind jedoch durch die Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin den Kommanditisten wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 1 % der Pflichteinlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Beteiligungssumme mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, erlischt seine persönliche Haftung; sie kann wieder aufleben, soweit der Anleger Zahlungen von dem AIF erhalten hat, die eine Rückgewähr der Haftsumme darstellen. Daneben ist eine Rückzahlungspflicht des Anlegers gegenüber dem AIF („Innenhaftung“) zu berücksichtigen, soweit der Anleger Auszahlungen erhalten hat, die nicht durch entsprechende Gewinne des AIF gedeckt sind und somit zu einer materiellen Unterkapitalisierung der Komplementär-Gesellschaft des AIF führen (Haftung analog §§ 30, 31 GmbHG). Diese Innenhaftung ist nicht auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt.
Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen und kann auch nicht durch Gesellschafterbeschluss begründet werden.
Eingeschränkte Handelbarkeit / Fungibilität
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar – mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin zum Ablauf eines Kalenderjahres – grundsätzlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund des geringen Handelsvolumens sind diese mit einem funktionierenden Markt, wie z. B. den Aktienbörsen, nicht vergleichbar. Ein Verkauf des Anteils ist also nicht sichergestellt.
Maximales Risiko
Risiken der Haftung des Anlegers gem. §§ 30, 31 GmbHG analog („Innenhaftung“ – siehe oben „Allgemeines Haftungsrisiko“), einer individuellen Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme und von Steuernachzahlungen können über die Beteiligungssumme (Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag) hinaus zu Vermögensverlusten des Anlegers bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers als maximales Risiko führen.
Weiteres Risiko
Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Eine ausführlichere Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt unter Kapital VI „Risiken“ zu entnehmen.
(Stand: 16.05.2018)