HEP-Solar Japan 1

Mit dem HEP-Solar Japan 1 von den attraktiven Wachstumschancen des Photovoltaik-Marktes in Japan profitieren - Reiner Eigenkapitalfonds

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HEP-Solar Japan 1
Geschlossen
Produktklasse Alternativer Investmentfonds
Emissionshaus HEP Capital
Emissionstyp Erneuerbare Energien, AIF
Kategorie Solarfonds
Laufzeit 20 Jahre
Mindestbeteiligung 1.000.000 JPY
Eigenkapitalanteil 100%
Substanzquote 88,20%
Besteuerung Gewerbebetrieb
Auszahlungen1) ca. 9% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) ca. 188,43%
Agio2) 5% Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: HEP-Solar Japan 1

Die Energiewende in Japan ist starker Wachstumstreiber für den japanischen Solarmarkt und die hohe Sonneneinstrahlung im Land der aufgehenden Sonne schafft gute klimatische Voraussetzungen für Solarstrom. Der HEP-Solar Japan 1 Publikums-AIF bietet Ihnen die Möglichkeit, sich als Privatanleger an diesen attraktiven Wachstumschancen des japanischen Photovoltaik- marktes zu beteiligen. Der Fonds investiert in vier bereits feststehende, große Solarparks im Umfeld der Stadt Osaka und ist über diese Diversifizierung hinaus konservativ konzipiert - als reiner Eigenkapitalfonds verzichtet der Solarfonds komplett auf Fremdkapital.

Details: HEP-Solar Japan 1

  • Diversifikation in vier bereits feststehende, große Solarparks im Umfeld der Stadt Osaka
  • Konservative Fondskonzeption und -kalkulation
  • Die Sonneneinstrahlung ist in Japan um ca. 30% höher als in Deutschland
  • Reiner Eigenkapitalfonds
Emittentin
HEP – Solar Japan 1 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Art
Geschlossener Publikums-AIF

KVG
HEP Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Verwahrstelle
BLS Revisions- und Treuhand GmbH, 20355 Hamburg

Fondsvolumen
2.189.250.000 JPY

Zeichnungskapital
2.085.000.000 JPY

Agio
104.250.000 JPY

Fremdkapital
0,00 JPY

Einkunftsart
§ 15 EStG Gewerbebetrieb

Risikohinweise

Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des Publikums-AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Sie gehen mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Mit der Investition in den Publikums-AIF können neben den Chancen auf Wertsteigerungen auch Risiken verbunden sein. Anleger sollten daher bei ihrer Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Bei negativer Entwicklung besteht das maximale Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens (z.B. durch Kosten für Steuernachzahlungen oder eine persönliche An-teilsfinanzierung) bis hin zur Insolvenz erleidet. Die nachfolgend beschriebenen Risiken können die Wertentwicklung des Publikums-AIF und damit das Ergebnis für den Anlegers beeinträchtigen, wobei die Risiken einzeln oder kumulativ auftreten können. Die Risiken können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist dem Verkaufsprospekt im Abschnitt „Darstellung der Risiken“ (Seite 17 ff.) zu entnehmen.

Politische Risiken

Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind von einer Vielzahl behördlicher Genehmigungen abhängig. Die Vergütung der eingespeis-ten Strommenge erfolgt auf Grundlage einer gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Es besteht das Risiko, dass auf Grund politischer Entschei-dungen Genehmigungen nicht erlangt oder nachträglich auch rückwirkend aberkannt werden, dass garantierte Einspeisevergütungen reduziert oder abgeschafft werden und / oder dass zu entrichtende Steuern erhöht werden.

Risiko geringerer Einnahmen oder höherer Ausgaben

Die Erträge des Publikums-AIF können in Folge geringerer Einnahmen und / oder höherer Ausgaben sinken oder ausfallen, was für den Anleger gerin-gere oder keine Ausschüttungen zur Folge hätte. Gründe für höhere Ausgaben bzw. geringere Einnahmen sind u.a.: Realisierung von Adressrisiken (Einspeisevergütungen können aufgrund Schuldnerausfalls nicht realisiert werden); Reduzierung der produzierten Strommenge aufgrund technischer Probleme bzw. aufgrund von Abweichungen der Leistungsfähigkeit der Anlage von Angaben des Herstellers bzw. unvorhergesehen geringer Sonnen-einstrahlung; Erhöhung des Bedarfs an Investitionen in die Objektgesellschaften respektive in die Solaranlagen; Realisierung geringerer Veräuße-rungserlöse als prognostiziert; negative Abweichung der tatsächlichen Kosten für die technische und / oder kaufmännische Betriebsführung von den prognostizierten Kosten; unvorhergesehene Erhöhung der Steuerbelastungen.

Rückabwicklungsrisiko

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das geplante Kapital nicht eingeworben werden kann. Eine Platzierungsgarantie wird nicht übernommen. In diesen Fällen droht dem Publikums-AIF die Rückabwicklung oder die Insolvenz. Es besteht also das Risiko, dass die Anleger bei einer Rückabwicklung oder Insolvenz ihre Einlage und das Agio nicht oder nicht vollständig zurückerhalten, da zum Teil Kosten, wie z. B. Kosten für Vertriebsprovisionen, bereits in Auftrag gegebene Projektentwicklungen sowie sonstige Nebenkosten, unbeschadet hiervon anfallen.

Währungsrisiko

Die Anleger leisten ihre Einlage in japanischen Yen und erhalten ihre Ausschüttungen in japanischen Yen. Für die Anleger, die einen Umtausch der Ausschüttungsbeträge und ihres Anteils am Liquidationserlös in Euro beabsichtigen, besteht das Risiko, dass sich aufgrund von Wechselkursrisiken eine schlechtere Rendite in Euro ergibt.

Insolvenzrisiko / Fehlende Einlagensicherung

Der Publikums-AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, falls der Publikums-AIF anders als geplant geringere oder keine Einnahmen erzielt und / oder höhere Ausgaben hat (siehe oben). Eine generelle Verpflichtung eines Dritten, den Publikums-AIF mit ausreichend Mitteln auszustatten, so dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommen kann, oder die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht nicht. Der Publikums-AIF gehört auch keinem Einlagensicherungssystem an.

Risiko der eingeschränkten Handelbarkeit der Anlage / Liquiditätsrisiko

Eine Veräußerung des Fondsanteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, allerdings nur unter Beachtung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages und / oder Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrages. Danach bedarf die Veräußerung eines Fondsanteils der Zustim-mung der Geschäftsführung des Publikums-AIF. Voraussetzung für eine solche Zustimmung ist u.a., dass der Verkauf nur an Dritte erfolgt, die sich an dem Publikums-AIF unmittelbar oder mittelbar beteiligen dürfen. Zudem kann die tatsächliche Handelbarkeit (u.a. über so genannte Zweitmarktplatt-formen) aufgrund zu geringer Handelsvolumina eingeschränkt oder nicht möglich sein. Es existiert kein Handelsplatz, an dem die Anteile an dem Publikums-AIF wie börsennotierte Aktien gehandelt werden.

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Der Publikums-AIF HEP-Solar Japan 1 beabsichtigt Objektgesellschaften zu erwerben, die in Japan Photovoltaikanlagen erwerben und/ oder errichten und betreiben. Aus diesen Objektgesellschaften sollen finanzielle Überschüsse erzielt werden, die an die Anleger ausgeschüttet werden sollen. Die Beteiligung an dem Publikums-AIF erfolgt mittelbar über die HEP Treuhand GmbH.

Der HEP-Solar Japan 1 wird entsprechend den Anlagebedingungen in Sachwerte in Form von Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien sowie die hierfür erforderlichen Immobilien investieren. Neben einer direkten Investition in diese Sachwerte kann die Investmentgesellschaft ebenso indirekt in Gesellschaften investieren, welche wiederum das Eigentum an diesen Sachwerte haben.

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist ein Projektportfolio bestehend aus vier Projekten vergleichbarer Größe an unterschiedlichen Standorten geplant. Die Standorte Tatsuno und Ono befinden sich westlich von Osaka, die Standorte Kinokawa und Arida sind südlich von Osaka. Die Standorte sind bestens geeignet für Solarkraftwerke, vor allem im Hinblick auf Sonneneinstrahlung und Netzanschluss.

Geplante Gesellschaften

  • HEP SPV 3 Japan k.k., Kobe /Japan
  • HEP SPV 2 Japan k.k., Kobe /Japan
  • HEP SPV 6 Japan k.k., Kobe /Japan
  • HEP SPV 7 Japan k.k., Kobe /Japan

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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