HEP - Solar Projektentwicklung VII

Dieses Investmentvermögen ist ausschließlich für semiprofessionelle und professionelle Anleger bestimmt

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HEP - Solar Projektentwicklung VII
Geschlossen
Produktklasse Spezial-AIF
Emissionshaus HEP Capital
Emissionstyp Erneuerbare Energien, Spezial-AIF
Kategorie Photovoltaik
Laufzeit bis 31.12.2024
Mindestbeteiligung 200.000 EUR
Eigenkapitalanteil 100% (auf Fondsebene)
Substanzquote 90,56%
Besteuerung Gewerbesteuer
Auszahlungen1) 8% p.a. (Basis-Szenario)
Gesamtmittelrückfluss1) 137% (Basis-Szenario)
Agio2) 3% Hinweis
Angebot geschlossen

Kurzportrait: HEP - Solar Projektentwicklung VII

Mit dem HEP - Solar Projektentwicklung VII besteht die Möglichkeit, für für semiprofessionelle und professionelle Anleger in die Entwicklung, Bau oder Betrieb von hep-Solarparks zu investieren. Zum Zeitpunkt des Einstiegs eines Projektentwicklungsfonds liegt eine positive Machbarkeitsanalyse vor und das Projekt ist gesichert. Der Kapitalbedarf steigt, während das Risiko, das Projekt nicht realisieren zu können, sinkt.

Details: HEP - Solar Projektentwicklung VII

Vorteile

  • Investitionen in Entwicklung, Bau oder Betrieb von hep-Solarparks
  • Bisheriges Investitionsvolumen von 450 Mio. EUR
  • Laut Leistungsbilanz 2017/18 laufen alle Investitionen plangemäß oder besser
  • hep ist spezialisiert auf Entwicklung, Bau und Betrieb von Solarparks

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Entwicklung von Projekten im Bereich der Photovoltaik

Unter Projektentwicklung sind sämtliche Aktivitäten zu verstehen, die notwendig sind, um ein Projekt von der „grünen Wiese“ an bis zum baureifen Projekt zu entwickeln. Im Einzelnen kann es sich hier um Folgendes handeln: Flächensuche, Auswahl geeigneter Flächen, Machbarkeitsanalysen, Bodenanalysen, Abschluss von Grundstückskauf- oder Grundstückspachtoptionen, Abschluss von Kauf- oder Pachtverträgen, Erlangung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen wie bspw. Baugenehmigung, Einholung sämtlicher technischer Genehmigungen, Abschluss von Stromabnahmeverträgen, Sicherung von Einspeisevergütungen, Sicherung der Netzkapazität, Abschluss von Verträgen über Netzanschluss, Erlangung von Fremdfinanzierungen etc.

Die Projektentwicklung ist dann abgeschlossen, wenn ex ante alle rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bestehen, um eine Photovoltaikanlage zu errichten. Dann können die fertigen Projektrechte veräußert werden.

Anlageziel

Anlageziel des Spezial-AIF HEP - Solar Projektentwicklung VII ist die Erzielung von Einnahmeüberschüssen durch die Veräußerung von fertig entwickelten oder ggf. auch nahezu fertig entwickelten Projektrechten. Hierdurch soll eine Rendite für die Anleger von mindestens 8,0 % p.a. (ermittelt nach der modifizierten internen Zinsfußmethode) vor persönlichen Steuern erreicht werden.

Art der Vermögensgegenstände

Der Spezial-AIF HEP - Solar Projektentwicklung VII darf folgende Vermögensgegenstände begründen bzw. erwerben:

  • Projektrechte, d.h. Schaffung aller rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen, Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen und Zustimmungen, die für den Bau und den Betrieb von Photovoltaikanlagen notwendig sind;
  • zur Bewirtschaftung der Projektrechte erforderliche Vermögensgegenstände (z.B. Infrastruktur; Vermögensgegenstände gemäß vorstehenden lit. (a) und (b) einzeln oder zusammen „Projektrechte“)
  • Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder ihrer Satzung Projektrechte im Sinne der vorstehenden Aufzählungspunkte oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen („Objektgesellschaften“);
  • Gelddarlehen gemäß § 285 Abs. 3 KAGB;
  • Bankguthaben gemäß § 195 KAGB.

Es dürfen keine Finanzinstrumente angekauft werden, die nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i.V.m. Art. 88 der Delegierten Verordnung Nr. 231/2013 in Verwahrung genommen werden können.

Der Spezial-AIF legt das investierte Kapital entsprechend den vorstehenden Ausführungen über Objektgesellschaften je Projekt in Projektrechten an, sofern die Objektgesellschaften nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • a) Die Objektgesellschaft ist 2014 oder später errichtet;
  • b) Die Objektgesellschaft hat zum Unternehmensgegenstand die Erlangung von Projektrechten, insbesondere entsprechender behördlicher Genehmigungen, und die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung und zum Transport von Strom aus Solarenergie mit einer Nennleistung von jeweils mindestens 0,3 Megawatt Peak (MWp).

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Informationsdokuments ist es beabsichtigt, in Projektrechte bzw. Objektgesellschaften in folgenden Ländern zu investieren:

  • USA
  • Kanada
  • Japan
  • Taiwan

Es ist nicht ausgeschlossen, dass während der Laufzeit des Spezial-AIF auch in Projekte in an-deren Ländern investiert wird.

USA
Das Marktumfeld in den USA ist stark segmentiert und geprägt von regionalen Zusammen-schlüssen von Netzbetreibern. Diese Zusammenschlüsse bieten jeweils einen eigenständigen Markt für den Stromhandel und den Handel mit Übertragungskapazitäten. Außerdem haben einzelne Bundesstaaten zum Teil sehr ehrgeizige Programme und Erneuerbare-Energie-Ziele aufgelegt, die regional begrenzt sehr gute Investitionsbedingungen schaffen. Kalifornien hat an-gekündigt, bis 2045 einen elektrischen Energieverbrauch zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu bestreiten. Abseits von staatlichen Förderprogrammen haben sich für Photovoltaikanlagen sogenannte Power Purchase Agreements mit einem Offtaker (Abnehmer) in den jeweiligen regionalen Märkten etabliert. Offtaker sind meist große Firmen, Gemeinden, oder lokale Versorger.

Japan
Das regulatorische Umfeld ist vergleichbar mit dem in Deutschland: Ein Einspeisegesetz garantiert Einspeisevergütungen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Der politische und wirtschaftliche Druck zum Ersatz der nukleardominierten Stromproduktion durch Erneuerbare Energien ist wegen der Fukushima-Katastrophe und der Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen sehr hoch

Kanada
Die Regierung der Provinz Alberta hat angekündigt, die von Kohle dominierte Stromproduktion durch Erneuerbare Energien zu ersetzen. In Alberta hat im Jahr 2016 erstmals ein Auktionsverfahren für Erneuerbare-Energien-Projekte stattgefunden. Auch die kanadische Bundesregierung hat Förderprogramme für Erneuerbare Energien angekündigt.

Taiwan
Im Jahr 2017 erreichte Taiwan eine kumulierte Photovoltaikleistung von 1,4 GW und bis 2025 sollen es sogar 20 GW werden. Ziel ist es, bis 2030 mindestens 10 % des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu beziehen. Um den Ausbau von Photovoltaik zu fördern wurde eine vorranginge Netzeinspeisung für Erneuerbare Energien sowie ein Feed-in Tarif eingeführt. Durch die staatliche Förderung und die sinkenden Produktionskosten soll die Photovoltaik in Taiwan bis 2025 die größte erneuerbare Energiequelle werden.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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