IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds

Der IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds: Konjunkturunabhängiger Wachstumsmarkt Stationäre Pflege

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IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds
Geschlossen
Produktklasse Alternativer Investmentfonds
Emissionshaus IMMAC
Emissionstyp Immobilienfonds, AIF
Kategorie Ausland, Pflege
Laufzeit 15 Jahre
Mindestbeteiligung 20.000 EUR
Eigenkapitalanteil k. A.
Substanzquote k. A.
Besteuerung Vermietung & Verpachtung
Auszahlungen1) 6% p.a.
Gesamtmittelrückfluss1) 210,50%
Agio2) 5% Hinweis

Kurzportrait: IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds

Mit dem IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds investieren Sie in das Reha Zentrum Münster, eine östlich von Innsbruck (Tirol) gelegene Rehaklinik mit 260 Patientenbetten. Ähnlich wie in Deutschland übersteigt auch in Österreich die Nachfrage nach geeigneten Pflege- und Rehabilitationsplätzen bei weitem das Angebot. 99,9% der Österreicher haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Reha-Platz, wodurch ein mögliches Mietausfallrisiko durch die staatliche Förderung im Bedarfsfall reduziert wird. Anleger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, genießen erhebliche Steuervorteile und profitieren von moderateren Steuersätzen (ab 2016).

Details: IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds

  • Konjunkturunabhängiger Wachstumsmarkt Stationäre Pflege
  • Hohe Einnahmesicherheit durch staatliche Garantie im Bedarfsfall
  • Gute Wiederverkaufschance der Klinik, da Nachfrage größer als Angebot
  • Monatliche Auszahlungen von 6% p.a., ab dem ersten Monat nach Einzahlung
  • Steuerlicher Vorteil für deutsche Anleger
Emittentin
IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Art
Geschlossener Publikums-AIF

KVG
HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG, Hamburg

Verwahrstelle
DEHMEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg

Fondsvolumen
50.815.000 EUR

Zeichnungskapital
26.300.000 EUR

Agio
1.315.000 EUR

Fremdkapital
23.200.000 EUR

Einkunftsart
§ 21 EStG Vermietung und Verpachtung
§ 20 EStG Kapitalvermögen

Aktuelles zum IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds

04.09.2015 Der IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds

Risiko- und Ertragsprofil

Eine Beteiligung an der IMMAC Austria Sozialimmobilie XIV Renditefonds GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung und als solche mit Risiken verbunden, die Abweichungen der tatsächlichen von der prognostizierten Entwicklung der Fondsgesellschaft nach sich ziehen können. Unvorhersehbare zukünftige Entwicklungen in rechtlicher, steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht können in den Planungen und Kalkulationen nicht völlig erfasst werden. Die Anlage in die Fondsgesellschaft birgt neben der Chance auf Wertsteigerung Verlustrisiken.

Den Anlegern wird ausdrücklich empfohlen, insbesondere die Risikohinweise, wie sie im Kapitel 7 „Risiken der Kapitalanlage“ ab Seite 27 des Verkaufsprospektes dargestellt sind, aufmerksam zu lesen.

Maximales Risiko

Das maximale Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Kapitaleinlage aus Eigenmitteln erbracht hat, ist der vollständige Verlust des eingezahlten Kapitals zzgl. des Ausgabeaufschlages. Das Risiko, das den Anleger treffen kann, der die Beteiligungssumme finanziert hat, ist der vollständige Verlust des eingezahlten Kapitals zzgl. des Ausgabeaufschlages. Das maximale Risiko, das sich daraus für den Anleger ergeben kann, ist die Entstehung zusätzlicher Finanzierungskosten, Zinsen und ggf. Steuernachzahlungen und somit der Verlust weiteren Vermögens.

Risiko aus fehlender Risikostreuung

Standort, weshalb keine standort- oder anlagebedingte Risikodiversifikation im Sinne von §262 Abs. 1 KAGB gegeben ist. Das kann zu verminderten Mittelrückflüssen an die Anleger bis hin zum Totalverlust hinsichtlich der vom Anleger eingesetzten Kapitaleinlage führen, da nachteilige Entwicklungen des Investmentvermögens nicht durch Investitionen in einem anderen Anlagesegment oder Markt ausgeglichen werden können.

Anwendung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes

Der Fonds fällt nach Auffassung der Emittentin nicht unter das österreichische Immobilien-Investmentfondsgesetz. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die österreichische Finanzverwaltung die Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes ganz oder in Teilen anwendet. Dies könnte zu Veränderungen der steuerlichen Veranlagungen in Bezug auf die Ermittlung der Einkünfte und einer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Österreich führen, was wiederum zusätzliche Kosten und damit verbunden geringere Anlegerergebnisse verursachen könnte.

Eingeschränkte Fungibilität der Anteile

Für den Handel mit Anteilen an dieser Fondsgesellschaft gibt es bislang keinen öffentlichen Markt wie eine Börse für Aktien und Anleihen. Es handelt sich um einen geschlossenen inländischen Publikums-Alternativen-Investmentfonds, bei dem eine Rücknahme der Gesellschaftsanteile durch den AIF nicht vorgesehen ist. Eine ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter ist gesetzlich ausgeschlossen. Kaufinteressenten müssen auf Initiative des Anlegers gefunden werden. Die vollständige oder teilweise Übertragung einer Beteiligung durch einen Kommanditisten/Treugeber auf dritte Anleger bedarf der Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin oder der AIF-Verwaltungsgesellschaft, die jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes versagt werden darf oder wenn die Veräußerung bzw. Übertragung ein genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft im Sinne des Tiroler Grundverkehrsgesetzes darstellt (vgl. Verkaufsprospekt Kapitel 4 „Die Anlegerbetrachtung – Regelungen des Tiroler Grundverkehrsgesetzes“). Eine grundsätzlich zulässige Veräußerung der Anteile, insbesondere in den ersten Jahren oder bei unterplanmäßiger Entwicklung der Beteiligung, ist möglicherweise nur mit Abschlägen auf die geleistete Kapitaleinlage oder überhaupt nicht zu realisieren. Somit ist die Fungibilität eingeschränkt. Daher ergeht folgende Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von ca. 15 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.

Geschäftsrisiko/Insolvenz der Fondsgesellschaft

Das Geschäftsrisiko hängt von einer Vielzahl nicht verlässlich prognostizierbarer Einflussgrößen ab, weshalb es zu von prognostizierten Erwartungen abweichenden Ergebnissen kommen kann. Beim Ausfall der derzeitigen Pächterin besteht z.B. das Risiko, dass keine adäquate Anschlussverpachtung zu den gleichen wirtschaftlichen Konditionen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt gelingt. Die Erträge der Fondsgesellschaft können dadurch geringer oder ganz ausfallen. Bewirtschaftungskosten müssten von der Fondsgesellschaft (über ihre Objektbesitzgesellschaft) getragen werden, was zu zusätzlichen Kostenbelastungen für die Fondsgesellschaft führen würde. Weiterhin besteht das Risiko, dass Instandhaltungs und Instandsetzungskosten höher als prognostiziert ausfallen, was zu einer Reduzierung der Liquiditätsreserve oder einer notwendigen Nachfinanzierung führen könnte. Es kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass auf dem Grundstück Altlasten oder Verunreinigungen bestehen oder zukünftig entstehen, die kostenpflichtig beseitigt werden müssen. Nach dem Erwerb des Grundstückes können Erschließungskosten, Ausbaubeiträge und Sanierungsumlagen anfallen, wodurch es zu Ertragseinbußen kommen kann. Es ist möglich, dass bei Abnahme des Objektes bzw. eines etwaigen Erweiterungsbaus Baumängel nicht festgestellt oder falsch eingeschätzt wurden bzw. werden oder dass die Abnahme in Kenntnis von Baumängeln erfolgte und diese gegenüber dem Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden können, was wiederum zu nicht kalkulierten Kostenbelastungen für die Fondsgesellschaft über die Objektbesitzgesellschaft führen könnte. Das Gebäude kann zum Zeitpunkt der Liquidation der Fondsgesellschaft vollständig verbraucht und/oder nicht mehr verwertungsfähig sein, was zu einem geringeren Liquidationserlös als angenommen führen könnte. Auch könnten vorhandene oder nicht behebbare Mängel einen etwaigen Veräußerungserlös schmälern. Hinsichtlich der Nutzung des Anlageobjektes sind verschiedene behördliche Genehmigungen erforderlich und die betriebsrelevanten Auflagen einzuhalten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass erforderliche Genehmigungen in Zukunft entzogen werden oder die Pächterin ihren Pflichten nicht nachkommt, und in der Folge Kostenbelastungen für die Fondsgesellschaft über die Objektbesitzgesellschaft entstehen könnten. Bei einer Insolvenz können andere Gläubiger ihre Ansprüche und Forderungen gegen die Fondsgesellschaft vor den Gesellschaftern/ Anlegern geltend machen und die Ansprüche Letzterer werden erst befriedigt, nachdem die Ansprüche anderer Gläubiger beglichen wurden. Eine Kapitalgarantie für die Anleger besteht nicht.

Liquiditätsrisiko, Risiko durch den Einsatz von Fremdkapital

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft bzw. die Objektbesitzgesellschaft aufgrund inkongruenter Kapitalzu- und -abflüsse oder zu geringer Einnahmen ihre ausreichende Liquidität verliert und so ihre bestehenden oder entstehenden Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus der vereinbarten langfristigen Fremdfinanzierung, nicht mehr uneingeschränkt erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit). Die Folge hiervon kann neben der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages unter anderem sein, dass die finanzierende Bank entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen den Kredit zur Zahlung fällig stellen wird, sodass die Immobilie vorzeitig verkauft werden muss oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fondsgesellschaft bzw. der Objektbesitzgesellschaft zu stellen wäre. Ferner kann die Bank bei Fälligstellung des Kredites die gestellten Sicherheiten verwerten, insbesondere die für das Grundstück bestellten Pfandrechte.

Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung des Anlegers

Im Außenverhältnis haftet der Anleger als Kommanditist gemäß den §§171ff. HGB in Höhe seiner im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage, welche laut Gesellschaftsvertrag zehn Prozent der Kapitaleinlage beträgt. Die Haftung erlischt mit Einzahlung der Hafteinlage in die Fondsgesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die Haftung gemäß §172 Abs. 4 HGB wieder auflebt, wenn die Hafteinlage zurückgezahlt wird. Gleiches gilt, wenn Gewinnanteile entnommen werden, während der Kapitalanteil des Anlegers durch Verlust unter die geleistete Hafteinlage gesunken ist. Eine wiederauflebende Haftung besteht gemäß §160 Abs. 1 HGB fünf Jahre nach Ausscheiden des Anlegers aus der Fondsgesellschaft fort. Aufgrund des Freistellungsanspruches der Treuhandkommanditistin gegen den Treugeber aus dem Treuhandvertrag gelten die vorstehenden Regelungen zur Haftung eines Anlegers für einen Treugeber entsprechend.

Beteiligungsobjekt (zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung)

Das Reha-Zentrum Münster ist ein Klinikum für Rehabilitation in den Bereichen Herz-Kreislauf, Pulmologie, Neurologie und Onkologie. Das aus mehreren Gebäudeteilen bestehende Objekt wurde 2011 errichtet und hat einen nahezu kreuzförmigen Grundriss. Neben dem teilweise unterkellerten Erdgeschoss gibt es ein bis drei Obergeschosse. Das Rehabilitationszentrum hat in 164 Einzel- und 48 Doppelzimmern Kapazitäten für 260 Betten, welche für Patienten als auch Begleitpersonen genutzt werden. Jedes Zimmer verfügt neben eigenem behindertengerecht ausgestattetem Bad sowie Fernseher und Radioempfang ab dem zweiten Obergeschoss über einen eigenen Balkon. Internetzugang ist über WLAN im gesamten öffentlichen Zentrumsbereich sowie über den Infoterminal im Empfangsbereich möglich.

Erweiterungsoption

Die Anbieterin geht von einer derzeitigen und künftigen Unterversorgung an Rehabilitationsmöglichkeiten am Standort aus. Entsprechend hat die Objektbesitzgesellschaft mit der Pächterin und einer Projektentwicklungsgesellschaft einen Vertrag über eine Erweiterungsoption geschlossen. Demnach hat die Pächterin bis längstens zum 30.09.2017 das Optionsrecht, eine weitere Bauphase auszulösen, um das Reha-Zentrum Münster um maximal 50 Betten (40 genehmigte Reha-Betten und zehn Betten für Begleitpersonen) zu erweitern. Eine etwaige Erweiterung erfolgte in Form einer Aufstockung des Bereiches „Süd“, welcher derzeit lediglich ein Obergeschoss hat. Im Falle der Realisierung der Bauphase würde ein weiterer Pachtzins für die neu geschaffenen Kapazitäten (Betten) fällig.

Das Grundstück

Das Grundstück des Reha-Zentrums Münster, belegen Gröben 700 in A-6232 Münster, umfasst 23.605 Quadratmeter. Die Betriebsnutzfläche der Immobilie beträgt ca. 13.550 Quadratmeter.

Der Standort Münster

Münster liegt in der Gemeinde Münster im Bundesland Tirol und gehört dem politischen Bezirk Kufstein an. Die Gemeinde Münster hat 3.372 Einwohner (Stand: Dezember 2014) und besteht aus mehreren Ortsteilen. Münster liegt nordöstlich der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck (128.624 Einwohner, Stand: Juni 2015). Die nächstgelegenen größeren Versorgungszentren liegen in Jenbach im Südwesten (etwa fünf Kilometer entfernt) und Wörgl im Nordosten (etwa 22 Kilometer entfernt).

Angebot geschlossen

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.

3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.

4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)

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