Memorandum
(Stand: Juni 2022)
wAI
(nicht verfügbar)
Beitritt
(Stand: Juni 2022)
Bei dem ProReal Private 4 handelt es sich um ein exklusives Angebot für semi-professionelle Investoren. Mit diesem Private Placement in Form einer Namensschuldverschreibung profitieren Sie ab einer Mindestsumme von 200.000 EUR von eine attraktive Verzinsung, bei Zugang zu vorhandener Projektpipeline und Diversifikation über mehrere Bauvorhaben. In vielen Metropolregionen Deutschlands und Österreichs wird dringend neuer Wohnraum benötigt. Gleichzeitig fällt es Projektentwicklern immer schwerer, ausreichend Finanzierungen für Wohnprojektentwicklungen von den Banken zu bekommen, da sich diese aus regulatorischen Gründen zunehmend zurückhalten. Sie sind zur Realisierung der Bauvorhaben auf alternative Finanzierungsquellen angewiesen. Genau hier setzt der Investitionsansatz der ProReal-Serie und des ProReal Private 4 an: Die One Group bündelt das Emissionskapital und stellt dieses ausgewählten Neubauentwicklungen zur Verfügung. Seit 2012 sind 100 % der One-Group-Anleger von der lückenlosen Performance, von den kurzen Laufzeiten und von den attraktiven Renditen als Finanzierungsergänzung überzeugt. Dank eines exklusiven Zugriffs auf die Projekt-Pipeline der SORAVIA besteht Zugang zu attraktiven Investitionsobjekten.
Bei dem ProReal Private 4 handelt es sich um nachrangige Namensschuldverschreibungen mit fester Verzinsung im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Der Erwerb der angebotenen Namensschuldverschreibungen erfolgt auf Grundlage dieses Investmentmemorandums und der in diesem Investmentmemorandum abgedruckten Bedingungen für die nachrangigen Namensschuldverschreibungen nebst der ihnen anliegenden Investitionskriterien. Die Schuldverschreibungsbedingungen einschließlich der Investitionsbedingungen sind vollständig im Abschnitt 9, auf den Seiten 79 ff., wiedergegeben.
Der Unternehmensgegenstand der Emittentin (im Folgenden auch die „Gesellschaft“) ist der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und die Vergabe von Finanzierungen jeweils im Bereich der Projektentwicklungen von Immobilien. Die Gesellschaft darf Finanzierungen ausschließlich außerhalb der Erlaubnispflicht des §32 KWG vergeben, insb. an ihr Mutterunternehmen und an ihre Schwester- und Tochterunternehmen im Rahmen des § 2 Absatz 1 Nr. 7 KWG sowie an Dritte in Form von Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (Nachrangdarlehen). Finanzierungsvergaben an Dritte erfolgen ausschließlich an Unternehmen. Zur Finanzierung ihrer Tätigkeit darf die Gesellschaft Vermögensanlagen, insb. Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (Nachrangdarlehen), ausgeben. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
In Frage kommende Projektentwicklungen von Immobilien können über sehr unterschiedliche Entwicklungsstadien verfügen, insbesondere hinsichtlich des Fortschritts ihrer jeweiligen Projektplanung unter zeitlichen, organisatorischen, baulichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten, ihrer jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Gestaltung einschließlich der Einholung etwaiger behördlicher Genehmigungen, ihrer Finanzierung sowie der Durchführung und Überwachung ihrer jeweiligen baulichen Maßnahmen. Es kann sich beispielsweise um vollständig neue Immobilienprojekte handeln, die mit ersten Planungshandlungen beginnen, bis hin zu deutlich fortgeschrittenen Immobilienprojekten.
Der Schwerpunkt der Investitionen in Immobilienprojekte soll auf dem Bereich der wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien in Städten in Österreich und Deutschland ab 100.000 Einwohnern oder im Umkreis von maximal 50km zu solchen Städten liegen. Die Emittentin hat sich in den Schuldverschreibungsbedingungen zur Einhaltung von Investitionskriterien verpflichtet (siehe Abschnitt 4.4, Seite 45 f.).
Bei diesem Angebot von nachrangigen Namensschuldverschreibungen handelt es sich um einen sog. „Blindpool“.
*Insgesamt wurden sechs Emissionen mit zusammen rund 300 Mio. EUR an die Anleger zurückgezahlt und über 108 Mio. EUR Zinsauszahlungen getätigt. Quellen: ONE GROUP Leistungsbilanz April 2022 und Unternehmensangaben per Mai 2022; SORAVIA Equity Konzern Geschäftsbericht 2020 und Unternehmensangaben per Mai 2022
Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.
Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.
1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.
3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.
4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)