
(18.12.2015) Sowohl die Direktinvestments für Container von BUSS als auch von CH2 werden zum Jahresende auslaufen. Mit dem Jahresende endet dann endgültig die Übergangsfrist für Container-Direktinvestments nach „altem Recht“. Wie wir aber erfahren haben, werden CH2 und auch BUSS im neuen Jahr mit von der BaFin genehmigten Produkten starten.
BUSS Container-Direktinvestments
Durch die neuen Regelungen des Kleinanlegerschutzgesetzes werden die aktuellen Direktinvestments von BUSS zum Jahresende auslaufen. Bitte beachten Sie deshalb, dass wir die Beitrittsunterlagen im Original zu den BUSS Container-Angeboten 52, 53, 54, 55, 56 und 57 nur noch maximal bis zum 30. Dezember 2015 annehmen können. Ein Nachfolger ist jedoch bereits in Vorbereitung: BUSS wird ihre Direktinvestmentreihe um Angebote nach Vermögensanlagegesetz fortsetzen. Wir rechnen mit einem Vertriebsstart im ersten Quartal 2016.
CH2 Container-Direktinvestments
Auch für CH2 ist es in wenigen Tagen soweit und für die CH2 Container-Direktinvestments endet die Übergangsfrist für Container-Direktinvestments nach „altem Recht“.
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist bereits seit dem 10. Juli 2015 in Kraft. Nachdem zum 15. Oktober diesen Jahres bereits verschärfte Anforderungen an den Vertrieb von Container-Direktinvestments gelten, greifen die produktseitigen Neuregelungen ab dem 01.Januar 2016. So dürfen Sie natürlich von der CH2 AG im Januar ein entsprechend den neuen Anforderungen aufgelegtes, vollständig reguliertes Container-Direktinvestment erwarten.
Der neue Hauptprospekt wurde von CH2 bereits zur Genehmigung bei der BaFin eingereicht. Wichtiges für die noch laufenden Produkte in der Zusammenfassung: CH2 nimmt Verträge genau wie BUSS nur noch bis zum 30.12.2015 an. Voraussichtlich Ende Januar 2016 steht Ihnen dann ein neuer, genehmigter Hauptprospekt für Container-Direktinvestments zur Verfügung.