(24.04.2024) Investoren, die mit dem deutschen Steuerrecht vertraut sind, könnten auf interessante Möglichkeiten stoßen, wie die steuerfreie Übertragung von Einkommensteuerrücklagen in einen geschlossenen Immobilienfonds gemäß § 6b des Einkommensteuergesetzes. Diese Option steht jedem offen, der betriebliche Grundstücke oder Gebäude verkauft. Besonders für Land- und Forstwirte, die Gewinne aus Grundstücksverkäufen erzielt haben, könnte dies von Interesse sein. Lesen Sie mehr dazu:
Steuerliche Vorteile nutzen mit dem Paribus München Taunusstraße
Durch die Investition in einen solchen Fonds können Verkäufer einen Teil ihrer erzielten Gewinne steuerfrei stellen, wenn sie die Rücklagen in den Fonds investieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Rücklagen aus Grund und Boden nicht in Gebäude investiert werden können, daher sollte bei der Auswahl des Fonds auf einen hohen Grundstücksanteil geachtet werden.
Die Paribus-Gruppe bietet derzeit den Fonds "Paribus München Taunusstraße" an, der eine Möglichkeit für die Reinvestition von Einkommensteuerrücklagen gemäß § 6b darstellt. Dieser Fonds ermöglicht es Investoren, in den begehrten Büroinvestmentmarkt Deutschlands zu investieren, mit einem Anlagebetrag ab 20.000 EUR.
Der Fonds plant eine jährliche Auszahlung von 4,0 Prozent und bietet eine Beteiligung an der Wertsteigerung der Immobilie. Mit einem Hebel von rund 155 Prozent könnte eine Beteiligung von 100.000 Euro steuerlich einer Reinvestition von etwa 155.000 Euro entsprechen.
Das Bürogebäude, das vom Fonds gehalten und voll vermietet wird, befindet sich in München Milbertshofen und wird von der Akkodis Germany GmbH genutzt, einem weltweit führenden Anbieter von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen im Ingenieurs- und IT-Bereich für Kunden aus der Automobilwirtschaft. Die Miete ist an den deutschen Verbraucherpreisindex gekoppelt, was den Anlegern eine sichere Kapitalerhaltung bietet.
