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(18.06.2014) Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) läuft am 21. Juli 2014 die einjährige Übergangsfrist des KAGBs (Kapitalanlagegesetzbuch) als umfassende Kodifizierung des nationalen Investmentrechts aus. Geschlossene Fonds zählen dann nicht mehr zum so genannten grauen Kapitalanlagemarkt, sondern heißen jetzt Alternative Investmentfonds (AIF) und unterliegen der strengen Kontrolle der BaFin.

Fondsanbieter, welche nach dem Ende der Übergangsfrist geschlossene Fonds vertreiben wollen, müssen entweder eine Kapitalanlagegesellschaft (KVG) gründen und genehmigen lassen oder mit einer Service-KVG zusammenarbeiten.

Welche Folgen hat das Ende der Übergangsfrist?

Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 21. Juli entstehen für Beteiligungsangebote zwei Szenarien: Initiatoren, die ihre Fondsprodukte gemäß des KAGBs umgebaut haben, können diese weiterlaufen lassen. Alle übrigen Fonds werden zum 21.7.2014 geschlossen, ggf. werden Folgeangebote konzipiert.

Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.

Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.

Fußnoten:

  1. Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
  2. Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.
  3. Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.
  4. Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)
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