(18.06.2014) Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) läuft am 21. Juli 2014 die einjährige Übergangsfrist des KAGBs (Kapitalanlagegesetzbuch) als umfassende Kodifizierung des nationalen Investmentrechts aus. Geschlossene Fonds zählen dann nicht mehr zum so genannten grauen Kapitalanlagemarkt, sondern heißen jetzt Alternative Investmentfonds (AIF) und unterliegen der strengen Kontrolle der BaFin.
Fondsanbieter, welche nach dem Ende der Übergangsfrist geschlossene Fonds vertreiben wollen, müssen entweder eine Kapitalanlagegesellschaft (KVG) gründen und genehmigen lassen oder mit einer Service-KVG zusammenarbeiten.
Welche Folgen hat das Ende der Übergangsfrist?
Mit dem Ablauf der Übergangsfrist am 21. Juli entstehen für Beteiligungsangebote zwei Szenarien: Initiatoren, die ihre Fondsprodukte gemäß des KAGBs umgebaut haben, können diese weiterlaufen lassen. Alle übrigen Fonds werden zum 21.7.2014 geschlossen, ggf. werden Folgeangebote konzipiert.
