Hier geht es zu den aktuellen Immobilienfonds von ZBI
Mit der aktuell 10. Auflage setzt die ZBI AG ihre beliebte und erfolgreiche Professional-Reihe fort. ZBI investiert größtenteils in Wohnimmobilien in ausgewählten, prosperierenden deutschen Großstädten, insbesondere in Berlin. Mit ihrem zweiten Publikums-AIF plant das erfahrene Emissionshaus wieder eine breite Streuung von über 1000 Wohneinheiten und bezieht Sie mittels eines Anleger-Ausschusses in die Auswahl der Investitionsobjekte mit ein. Über 12.000 Anleger schätzen das „Kunde-zuerst-Prinzip“. Erst ab einer Hurdle-Rate von 6% p.a. für die Anleger partizipiert auch ZBI gemeinsam mit Ihnen am Verkaufserlös der Objekte. Fünf Vorgängerfonds wurden bereits nach max. 7,5 Jahren mit bis zu 15,5% p.a. verkauft.
20.07.2017 ZBI Professional 10 schließt im September
03.02.2017 Ein erfolgreiches Jahr 2016 auch für ZBI, CH2 & publity
04.04.2016 NEU-Emissionen bei Publikums-AIF und Vermögensanlagen
30.03.2016 Platzierungsstart des ZBI Professional 10
24.11.2015 ZBI mit Performance-Bericht für 2014 und neuem AIF
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken.
Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Ver¬mögens erleidet. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt auf den Seiten 44ff. zu entnehmen.
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Deren wirtschaftlicher Erfolg hängt maßgeblich von den zu tätigenden Investitionen ab und kann nicht vorhergesehen werden. Weder der AIF noch die KVG können Höhe und Zeitpunkt der an die Anleger zu leistenden Zuflüsse zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes, welche nicht vorhersehbar ist. Die Erträge des AIF können insbesondere infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken oder ausfallen. Objektstandorte können an Attraktivität verlieren, so dass nur noch geringere Mieten und Verkaufserlöse erzielbar sind. Die Instandhaltung der Immobilien kann teurer werden als geplant. Die Immobilien selbst können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden. Ihr Wert kann auch, z. B. wegen unvorhergesehener Altlasten oder Baumängel, sinken. Es kön¬nen zudem ungeplante Kosten für die Mieterakquisition anfallen. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und negative Auswirkungen auf den Ertrag des AIF haben.
Der AIF finanziert die Immobilien und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften zum Teil mit Fremdkapital. Diese sind unabhängig von der Einnahmesituation des AIF zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöht sich bei positivem Verlauf des AIF dessen Rentabilität, bei negativem Verlauf führen die laufenden Zins- und Tilgungsforderungen dazu, dass das Eigenkapital des AIF schneller aufgezehrt wird („Hebeleffekt“).
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung ge¬raten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssys¬tem angehört.
Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften direkt gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften zwar nicht unmittelbar. Sie sind durch ihre Ausgleichsver¬pflichtung gegenüber dem Treuhänder den Kommanditisten jedoch wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 10 % der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsum¬me geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Die persönliche Haftung des Anlegers kann unter Umständen wieder aufleben. Dies ist der Fall, wenn die Fondsgesellschaft Auszahlun¬gen an den Anleger vornimmt, die nicht durch entsprechende Ge¬winne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückzahlt. Soweit dadurch die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme. Daneben ist das Risiko einer Haftung des Anlegers gegenüber dem AIF („Innenhaftung“) zu berücksichtigen. Dieses besteht, soweit der Anleger Auszahlungen erhalten hat, die nicht durch entsprechende Gewinne des AIF gedeckt sind und im Ergebnis zu einer Unterkapitalisierung der Komplementär-GmbH des AIF führen. Die Haftung im Innenverhältnis ist nicht auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen und kann auch nicht durch Gesellschafterbeschluss begründet werden.
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und der Zustimmungsbedürftigkeit der Geschäftsführung des AIF und der Treuhandkommanditistin zum Verkauf ist die Veräußerbarkeit eines Anteils jedoch nicht sichergestellt. Der Anleger hat kein Recht seine Beteiligung zurückzugeben. Davon unberührt bleibt das ihm zustehende (gesetzliche) Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Das maximale Risiko besteht in dem Totalverlust der Einlage so¬wie des gezahlten Agios. Dem Anleger können daneben weitere, individuelle Vermögensnachteile, z. B. durch Kosten für Steuernachzahlungen oder in Folge der Fremdfinanzierung der Beteiligung, entstehen, die bis zur privaten Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen können. Deshalb ist die Beteiligung an dieser Anlage nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht abschließend fest, in welche konkreten Anlageobjekte investiert werden soll (sog. „Blind Pool“). Der AIF ist somit noch nicht in Einklang mit den nachfolgend aufgeführten Anlagegrenzen und damit risikogemischt investiert; konzeptgemäß wird innerhalb von 18 Monaten nach Vertriebsbeginn die Risikomischung des AIF sichergestellt. Die Auswahl der Vermögensgegenstände obliegt der KVG.
Die Investition gemäß der innerhalb der Anlagebedingungen festgeschriebenen Anlagegrenzen wird nach Abschluss der Investitionsphase, d. h. 36 Monate nach Beginn des Vertriebs herbeigeführt und bis zu dem Beginn der Liquidationsphase des AIF eingehalten werden. Der Grundsatz der Risikomischung bleibt hiervon unberührt.
Im Rahmen einer Reinvestitionsphase kann der AIF für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten bis zu 100 % des Investmentvermögens in Bankguthaben halten, um es entsprechend der Anlagestrategie erneut zu investieren. Bei einer Reinvestitionsphase handelt es sich um einen Zeitraum, in welchem keine Sachwerte in Form von Immobilien oder Anteile an Immobiliengesellschaften mehr gehalten werden und eine erneute Investition gemäß der in den Anlagebedingungen aufgeführten Anlagegrenzen vorgenommen wird. Das bestehende Handelskonzept der Gesellschaft bleibt hiervon unberührt.
Die Dauer von Investitions- und Reinvestitionsphase kann jeweils durch Beschluss der Gesellschafter mit 75 % der abgegebenen Stimmen um weitere zwölf Monate verlängert werden.
Die Anlageentscheidung wird auf Basis der in den Anlagebedingungen festgeschriebenen und nachfolgend dargestellten Investitionskriterien getroffen:
Einzelheiten zu den Anlagegenständen und den damit verbundenen Investitionskriterien befinden sich im Verkaufsprospekt auf den Seiten 29ff.
Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.
Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.
1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.
3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.
4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)