
(28.08.2019) Wattner SunAsset 8 hat letzte Woche das elfte Solarkraftwerk übernommen. Es handelt sich um die Freiflächenanlage Waldhaus mit einer Leistung von 3,918 Megawatt und einer gesetzlich garantierten Vergütung in Höhe von 0,2207 EUR je Kilowattstunde Solarstrom. Wichtig: Der Wattner SunAsset 8 kann noch bis zum 26.09.2019 gezeichnet werden Lesen Sie jetzt mehr:
Das elfte Solarkraftwerk für Wattner SunAsset 8
Wattner SunAsset 8 hat in der vergangenen Woche das elfte Solarkraftwerk übernommen. Es handelt sich um die Freiflächenanlage Waldhaus mit einer Leistung von 3,918 Megawatt und einer gesetzlich garantierten Vergütung in Höhe von 0,2207 EUR je Kilowattstunde Solarstrom. Die Investition beläuft sich auf 2,6 Mio. EUR.
Das aktuelle Portfolio des SunAsset 8 hat ein Investitionsvolumen von 23,6 Millionen Euro und besteht aus elf produzierenden Solarkraftwerken mit einer Gesamtleistung von rund 51 Megawatt, die die Zinsen für die Anleger erwirtschaften. Weitere Kraftwerke mit ca. 9 Megawatt Leistung sind zur Übernahme vorgesehen.
Die Vermögensanlage Wattner SunAsset 8 betreibt bewährte deutsche Solarkraftwerke. Die Gelder der Anleger werden direkt in ein Portfolio produzierender Kraftwerke investiert, die eine Restlaufzeit von mindestens 13 Jahren haben - mit weiterhin hoher gesetzlich garantierter Vergütung. Es gibt keine Risiken aus Planung und Errichtung der Anlagen, Risiken der Bankfinanzierung der Solarkraftwerke sind durch eine langfristige Zinsbindung ausgeschlossen.
Der Wattner SunAsset 8 beabsichtigt, 30.000.000 EUR in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen einzuwerben. Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt 13 Jahre, der minimale Darlehensbetrag liegt bei 5.000 EUR (kein Agio). Die Zinsen für die Anleger beginnen mit jährlich 4,5% und steigen bis auf 5,5% p.a. an. Insgesamt erhalten die Anleger 66% Zinsen (2018 bis 2031). Die vollständige Tilgung erfolgt bis zum Ende der Laufzeit der Vermögensanlage.
Das Angebot wurde von Wattner mit einem Eigenkapital in Höhe von 500.000 EUR ausgestattet, das bereits eingezahlt ist und bis zum Ende der Vermögensanlage in der Gesellschaft verbleibt. Damit dient es als Sicherheit für die gesamte Laufzeit der Nachrangdarlehen und deren Rückzahlung.