RISIKO:
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet. . Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden. Eine ausführliche Darstellung der Risiken ist ausschließlich dem Verkaufsprospekt auf den Seiten 26ff. zu entnehmen.
GESCHÄFTSRISIKO/SPEZIFISCHE RISIKEN DER VERMÖGENSGEGENSTÄNDE:
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Deren wirtschaftlicher Erfolg hängt maßgeblich von den zu tätigenden Investitionen ab und kann nicht vorhergesehen werden. Weder die Fondsgesellschaft noch die Fondsverwalterin können Höhe und Zeitpunkt der an die Anleger zu leistenden Zuflüsse zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes sowie der Realisierung etwaiger Währungsrisiken, welche nicht vorhersehbar sind. Die Erträge des AIF können insbesondere infolge von Leerständen oder zahlungsunfähigen Mietern sinken oder ausfallen. Objektstandorte können an Attraktivität verlieren, so dass nur noch geringere Mieten und Verkaufserlöse erzielbar sind. Die Instandhaltung der Immobilien kann teurer werden als geplant. Die Immobilien selbst können durch Feuer, Sturm oder andere Ereignisse beschädigt werden. Ihr Wert kann auch, z.B. durch unvorhergesehene Baumängel oder Altlasten, sinken. Es können zudem ungeplante Kosten für die Mieterakquisition anfallen. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, insbesondere bei Auslandsinvestitionen, können sich verändern und negative Auswirkungen auf den Ertrag des AIF haben.
FREMDFINANZIERUNG:
Der AIF finanziert die Anlageobjekte zum Teil mit Fremdkapital. Dieses ist unabhängig von der Einnahmesituation des AIF zu bedienen. Durch die Fremdfinanzierung erhöhen sich bei positivem Verlauf des AIF dessen Rentabilität, bei negativem Verlauf führen die laufenden Zins- und Tilgungsforderungen dazu, dass das Eigenkapital des AIF schneller aufgezehrt wird („Hebeleffekt“).
INSOLVENZRISIKO/FEHLENDE EINLAGENSICHERUNG:
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
ALLGEMEINES HAFTUNGSRISIKO:
Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften direkt gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften zwar nicht unmittelbar. Sie sind durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin den Kommanditisten jedoch wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 10 % der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Die persönliche Haftung des Anlegers kann unter Umständen wieder aufleben. Dies ist der Fall, wenn die Fondsgesellschaft Auszahlungen an den Anleger vornimmt, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückzahlt. Soweit dadurch die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in der Höhe der Haftsumme. Daneben ist das Risiko einer Haftung des Anlegers gegenüber dem AIF („Innenhaftung“) zu berücksichtigen. Dieses besteht, soweit der Anleger Auszahlungen erhalten hat, die nicht durch entsprechende Gewinne des AIF gedeckt sind und im Ergebnis zu einer Unterkapitalisierung der Komplementär-GmbH des AIF führen. Die Haftung im Innenverhältnis ist nicht auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen und kann auch nicht durch Gesellschafterbeschluss begründet werden.
EINGESCHRÄNKTE HANDELBARKEIT:
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und der Zustimmungsbedürftigkeit der Geschäftsführung des AIF und der Treuhandkommanditistin zum Verkauf ist die Veräußerbarkeit eines Anteils jedoch nicht sichergestellt. Der Anleger hat kein Recht seine Beteiligung zurückzugeben. Davon unberührt bleibt das ihm zustehende (gesetzliche) Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
MAXIMALES RISIKO:
Das maximale Risiko besteht in dem Totalverlust der Einlage sowie des gezahlten Ausgabeaufschlags. Dem Anleger können daneben weitere, individuelle Vermögensnachteile, z.B. durch Kosten für Steuernachzahlungen oder in Folge der Fremdfinanzierung der Beteiligung, entstehen, die bis zur privaten Zahlungsunfähigkeit des Anlegers führen können. Deshalb ist die Beteiligung an dieser Anlage nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Der Anleger geht mit dieser unternehmerischen Beteiligung ein langfristiges Engagement ein. Er sollte daher bei seiner Anlageentscheidung alle in Betracht kommenden Risiken einbeziehen. Diese können an dieser Stelle nicht vollständig und abschließend erläutert werden.