Mit dem Publikums-AIF PROJECT Wohnen 14 haben Sie die Möglichkeit, sich an den Chancen von Wohnprojekten in den Bereichen Neubau und Sanierung in den fünf deutschen Metropolregionen Berlin, Frankfurt, Hamburg, Nürnberg und München zu beteiligen. Damit setzt die erfahrene PROJECT Gruppe als einer der ersten seine erfolgreiche Fondsreihe unter Umsetzung der neu geschaffenen Anlegerschutzbestimmungen fort. Eine breite Streuung in mindestens 10 Objekte sorgt für mehr Sicherheit und das standardisierte Eigenkapitalprinzip für zusätzliche Stabilität. Die für Immobilienfonds kurze Planlaufzeit von nur 8 Jahren erhöht ebenfalls die Attraktivität.
28.06.2016 PROJECT Wohnen 14 investiert in Erding bei München
21.06.2016 Nur noch 9 Tage: Diese Fonds schließen zum 30.06.16
06.06.2016 PROJECT Fonds investiert wieder in Hamburg
18.05.2016 PROJECT realisiert sein mittlerweile 60. Immobilienobjekt
28.10.2015 PROJECT: Investitionen in Nürnberg und Leistungsbilanz 2014
14.09.2015 PROJECT Wohnen 14 und 15 erhöhen Streuungsquote
31.07.2015 PROJECT plant 93 Eigentumswohnungen in Berlin
23.07.2015 PROJECT investiert in Berlin und Erlangen
30.06.2015 PROJECT Wohnen 14 und 15 investieren 34 Mio. EUR in Berlin
16.06.2015 Hamburg: PROJECT Wohnen 14 und 15 erhöhen ihre Streuungsquote
20.05.2015 PROJECT Wohnen 14 + 15 bei 40 Mio. EUR Eigenkapital
15.05.2015 PROJECT Wohnen 14: Erste Kapitalrückflüsse
04.05.2015 PROJECT entwickelt Stadtvillen in Berlin im Wert von 23 Mio. EUR
14.04.2015 Project Wohnen 14 und 15 investieren in Berlin und Hamburg
18.03.2015 PROJECT Gruppe setzt Erfolgsreihe mit durchschnittlich 12% p.a. fort
Die Anleger nehmen am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) des AIF gemäß ihrer Beteiligungsquote an dem gesamt eingezahlten Kommanditkapital des AIF im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen teil. Die Anlage in den AIF birgt neben der Chance auf Erträge auch Verlustrisiken. Einzelheiten zu den wesentlichen Risiken des AIF befinden sich im Verkaufsprospekt auf den Seiten 21ff.
Folgende Risiken können die Wertentwicklung des AIF und damit des Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens erleidet.
Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Anlage kann nicht vorhergesehen werden. Weder die KVG noch der AIF können Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere der Entwicklung des jeweiligen Marktes. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den AIF haben. Immobilienanlagen sind aufgrund von unterschiedlichen Marktzyklen Wertschwankungen ausgesetzt. Der Wert von Immobilien, insbesondere von Immobilienentwicklungen, wird von zukünftigen Faktoren bestimmt, die nicht absolut vorhersehbar sind. Erwartete positive Ergebnisse sind daher ungewiss.
Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der AIF geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verrechnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Anleger, die sich als Kommanditisten beteiligen, haften direkt gegenüber Gläubigern des AIF in Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Anleger, die als Treugeber beteiligt sind, haften nicht unmittelbar. Sie sind durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber der Treuhandkommanditistin jedoch wirtschaftlich gleichgestellt und haften somit indirekt. Die Haftsumme entspricht 1% der Einlage (ohne Ausgabeaufschlag). Hat der Anleger seine Einlage mindestens in Höhe dieser Haftsumme geleistet, ist seine persönliche Haftung ausgeschlossen. Die persönliche Haftung des Anlegers kann dann wieder aufleben, wenn Auszahlungen im Namen und für Rechnung des AIF an den Anleger vorgenommen werden, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind und damit Teile der Einlage des Anlegers an diesen zurückgezahlt werden. Soweit dadurch die Einlage unter die eingetragene Haftsumme sinkt, haftet der Anleger bis maximal in Höhe der Haftsumme.
Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist grundsätzlich nur mit Wirkung zum jeweiligen Jahresende rechtlich möglich. Für geschlossene Publikums-AIF existiert kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Handelsplatz. Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sogenannte Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und Zustimmungsbedürftigkeit der Komplementärin zum Verkauf ist ein Verkauf jedoch nicht sichergestellt.
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung steht noch nicht fest, in welche konkreten Immobilienentwicklungen die Fondsgesellschaft investieren wird (sogenannter Blind Pool), allerdings sind u.a. folgende Investitionskriterien maßgeblich:
PROJECT kann mittlerweile eine über neunzehnjährige Erfolgsbilanz vorweisen. Die Fonds ihrer Fondsreihen wurden vielfach von Presse und Analysten bestätigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat, wie gesetzlich vorgeschrieben, die jeweiligen Anlagebedingungen und die Verwahrstelle (CACEIS Bank Deutschland GmbH) genehmigt, außerdem den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen geprüft und infolgedessen den Vertrieb von Anteilen an dem Publikumsfonds PROJECT Fonds Wohnen 14 zugelassen. Das Anlagekonzept lebt vor allem von der Interessensidentität zwischen Management und Anleger.
Diese Informationen dienen Werbezwecken. Maßgeblich für die Angebote ist ausschließlich der Verkaufsprospekt der hier dargestellten Vermögensanlagen, der auch Hinweise zu den Risiken enthält. Der Inhalt dieser Internetpräsenz wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft.
Datenberechnung:
Bei der Berechnung einiger spezifischer Kennzahlen wie Eigenkapitalanteil und Substanzquote haben wir versucht, die Investments annähernd gleich zu betrachten. Die Substanzquote und den Eigenkapitalanteil haben wir generell ohne AGIO berechnet. In den Substanzwert wurde die Liquiditätsreserve eingerechnet. Daher können diese Werte von den Prospektangaben abweichen. Wir übernehmen keine Gewähr über die Richtigkeit der Angaben und bitten Sie, uns über eventuelle Fehler zu informieren.
1) Die dargestellten Werte sind ein Prognosewert (vor Steuern) laut Emissionsprospekt. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
2) Die Schmidtner GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, bei den meisten Publikums-AIF/Beteiligungen das Agio komplett zu erstatten. Bei einigen wenigen Produkten ist die Zustimmung des Emissionshauses Voraussetzung. Für genaue Konditionen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch (040 - 325 07 14 - 0) oder per E-Mail.
3) Bei diesen Produkten ist eine Streichung des AGIOs nicht möglich.
4) Rendite nach IRR (Interne-Zinsfuß-Methode)