Bei dieser Art eines geschlossenen Fonds beteiligt sich der Anleger an Immobilien, die ihren Standort in Deutschland haben. Nach Einführung des § 2b EStG dürfen diese Fonds nicht mehr den steuerlichen Vorteil in den Vordergrund ihres Angebotes stellen. Sie dürfen also nicht mehr mit diesen Vorteilen werben. Die Fondsinitiatoren konzentrieren sich in ihren Prospektangaben auf die Ausschüttungen und betonen, dass der Fonds nicht unter das neue Gesetz falle. Doch die finanzierungsbedingten Anfangsverluste und lineare Abschreibungen während der Laufzeit werden weiterhin ausgenutzt und im Gegensatz zu Auslandsimmobilienfonds auch angewandt. So sind weiterhin steuerliche Verlustzuweisungen zwischen 25 % und 50 % möglich.
Die Fonds beteiligen sich entweder an einer oder an mehreren Immobilien. Meist handelt es sich auch hier um Bürogebäude oder Einkaufszentren. Und sie haben eine Durchschnittslaufzeit von 22 Jahren. Der Fonds kann in der Rechtsform einer KG, GmbH & Co. KG oder einer GbR bestehen. Die meisten der angebotenen Fonds lassen den Anleger als Kommanditist in eine GmbH & Co. KG investieren. Die Mindestbeteiligungssumme liegt zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro.
Die Renditen werden auch bei dieser Immobilienanlage über Mieteinnahmen und den am Ende der Laufzeit liegenden Verkauf des Objektes erwirtschaftet. Die durchschnittlichen Ausschüttungsprognosen liegen bei anfänglich 2% und steigen auf 8,8%.
Bei Immobilien allgemein gilt ferner eine Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen nach zehn Jahren. Die Risiken dieser Fonds sind denen der Auslandsimmobilie sehr ähnlich. Hinzu kommt jedoch das entscheidende Risiko, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen sich während der langen Laufzeit verändern und die Renditeprognosen reduzieren können. Ebenso könnten sich die geplanten Abschreibungen verändern, wenn die Arbeiten an dem Anlageobjekt nicht zum geplanten Fertigstellungstermin beendet sind. Auch der Wegfall der derzeitigen Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne würde die Rendite erheblich schmälern.
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Geschlossene Fonds - ein Vergleich
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