Ein Medienfonds beteiligt sich unternehmerisch an der Produktion von Filmen und / oder erwirbt Verwertungsrechte an diesen. Entsprechend unterscheidet man zwischen Produktionsfonds und Rechteerwerbfonds. Ein Rechteerwerbfonds bzw. Lizenzfonds, auch Leasingfonds genannt, tritt als Lizenzhändler auf. Er erwirbt somit die Rechte oder die Teilrechte an bereits fertig produzierten Kino- und / oder Fernsehfilmen für ein bestimmtes Lizenzgebiet und eine befristete Lizenzzeit und verwertet diese. Ein Medienfonds kann weiterhin ein Mischprodukt zwischen Produktions- und Rechteerwerbfonds sein. In diesem Fall produziert er selbst einerseits Filme und erwirbt andererseits nur Rechte an Filmen für den Filmlizenzhandel. Dadurch minimiert er das mit der reinen Produktionstätigkeit einhergehende Risiko.
An dieser Stelle werden nur Produktionsfonds beschrieben, die zum einen die Produktion finanzieren und zum anderen nach Beendigung der Produktion die Rechte bzw. Lizenzen vermarkten.
Der Anleger beteiligt sich auch bei diesem geschlossenen Fonds i.d.R. als Kommanditist an einer GmbH & Co. KG bei einer Mindestbeteiligungssumme von mind. 20.000 Euro plus 5 % Agio.
Diese Medienfonds finanzieren mit dem durch die Anleger zur Verfügung gestellten Kapital Medienprojekte wie z.B. Kinospielfilme, TV-Filme und -serien. Dabei wird der Fonds entweder für ein konkretes Projekt aufgelegt oder er agiert als sogenannter Blindpool Fonds, bei dem die Projekte, die mit dem Fondsvermögen finanziert werden, im voraus nicht exakt feststehen. Nach Fertigstellung der Projekte vermarktet der Fonds diese (international) über verschiedene Vertriebskanäle, wie beispielsweise Kinos, Video und / oder das Fernsehen. Die dadurch erzielten Lizenzerlöse werden nach Abzug der Kosten an die Anleger in Form von Ausschüttungen ausgezahlt. Ein Produktionsfonds tritt selbst als Filmproduzent auf, ist also im urheberrechtlichen Sinne der Hersteller des Films.
Die Laufzeiten bei den Medienfonds sind teilweise unbestimmt, da die Verwertung der Rechte bzw. Lizenzen mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Es handelt sich demnach auch bei dieser Anlageform um eine langfristige Geldanlage.
Im Sinne eines Verlustzuweisungsmodells, prognostizieren diese Fonds eine Verlustzuweisung von etwa 100 % im ersten Beteiligungsjahr. Diese können von den Fondsgesellschaften prognostiziert werden, da Filmproduktionen nach dem HGB immaterielles Vermögen darstellen und somit ein Aktivierungsverbot besteht. Daher müssen die Produktionskosten vollständig als Aufwand gebucht werden. Dennoch wird die Renditeerzielung, durch die Verwertung der Produktionen, in den Vordergrund gestellt, um das Greifen des § 2b EStG zu verhindern. Auf dieser Grundlage planen die untersuchten Medienfonds kumulierte Ausschüttungen in Höhe von bis zu 204 % während der Laufzeit.
Die Fonds verantworten die Produktionen jedoch in den meisten Fällen nicht allein. Sie gehen Co-Produktionen ein, um eine Risikominimierung zu gewährleisten. Die Co-Produzenten teilen das Risiko der Filmproduktion und unterstützen als meist branchenerfahrener Partner die Auswahl der Projekte. Dennoch müssen die Fonds selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Produktion haben; so sind sie rechtlich in der Lage, die Produktionskosten nach HGB als Aufwand zu buchen.
Die Risiken einer solchen Kapitalanlage werden durch den Abschluss von verschiedenen Versicherungen minimiert. So wird bspw. der Ausfall des Hauptdarstellers, die fristgerechte Fertigstellung des Films zu kalkulierten Kosten und die Erlöse durch den Abschluss von Versicherungen abgesichert.
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